(1)Wer die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden hat, erhält einen Bescheid, der die erzielte Abschlussnote mit ihrer Punktzahl enthält.
(2)Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält darüber einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
JAG – Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 2004 – HE
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