1. 15

§ 15 HEGovG – E-Government-Rat

(1)1Zum Zusammenwirken von Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden in der Informationstechnik wird der E-Government-Rat eingerichtet. 2Der E-Government-Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. 3Dem E-Government-Rat gehören an:

1.

die oder der CIO, die oder der den Vorsitz führt,

2.

die oder der Zentrale Informationssicherheitsbeauftragte der Landesverwaltung (Chief Information Security Officer, CISO),

3.

je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Staatskanzlei, der Ministerien und des Landtags,

4.

eine Vertreterin oder ein Vertreter des Hessischen Rechnungshofes,

5.

drei Vertreterinnen oder Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,

6.

eine Vertreterin oder ein Vertreter der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung und

7.

eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kommunalen Gebietsrechenzentren.

(2)1Der E-Government-Rat ist in allen Angelegenheiten zu beteiligen, die für die Kooperation in der Informationstechnik von Bedeutung sind. 2Dies gilt insbesondere für die Festlegung von Datenübermittlungs- und Datenabrufsregelungen. 3Der E-Government-Rat kann bei Bedarf Dritte zur Beratung hinzuziehen, insbesondere eine Vertreterin oder einen Vertreter der oder des Hessischen Datenschutzbeauftragten.

(3)Der E-Government-Rat spricht Empfehlungen aus, insbesondere zu der Vorbereitung und Umsetzung der im IT-Planungsrat behandelten Themen sowie zu den dazu gefassten Beschlüssen und getroffenen Empfehlungen sowie der Zusammenarbeit und Standardisierung nach § 14.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HEGovG – Hessisches Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (Hessisches E-Government-Gesetz - HEGovG) Vom 12. September 2018 – HE

Wir benutzen Cookies.
Neben unseren essenziellen Cookies benutzen wir auch Tracking-Cookies, um Statistiken zu erheben. Ein Klick auf „Alle Cookies erlauben“ erlaubt uns diese Datenverarbeitung sowie die Weitergabe an Drittanbieter gemäß unserer Datenschutzerklärung. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt „Cookies“ ändern.