§ 63 HDSIG – Zusammenarbeit mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben mit der oder dem Hessischen Datenschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben zusammenzuarbeiten.
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HDSIG – Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Vom 3. Mai 2018 – HE
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