1. 105

§ 105 BetrVG – Leitende Angestellte

Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz – DE

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