Eingangsformel

Eingangsformel AbschlagsV

Auf Grund des § 27a des AGB-Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000 (BGBl. I S. 946) verordnet das Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AbschlagsV

Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.