2

§ 2 AbschlagsV

Betroffene Verträge

1

Diese Verordnung ist auch auf zwischen dem 1. Mai 2000 und dem 29. Mai 2001 abgeschlossene Verträge anzuwenden.

2

Dies gilt nicht, soweit zwischen den Vertragsparteien ein rechtskräftiges Urteil ergangen oder ein verbindlich gewordener Vergleich abgeschlossen worden ist.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

AbschlagsV

Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen

DE Bund
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