1. Anlage

Anlage AGBGB

1zu § 36

2 Artikel 226 bis 231 des Württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und zu anderen Reichsjustizgesetzen vom 29. Dezember 1931 (Reg. Bl. S. 545), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. Juni 1973 (Ges. Bl. S. 165):

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AGBGB – Baden-Württembergisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (AGBGB) Vom 26. November 1974 – BW

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