1. 64

§ 64 JustG Bln – Revisibilität von Landesverfahrensrecht

Die Revision an das Bundesverwaltungsgericht kann auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 1485) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung beruht.

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JustG Bln – Gesetz über die Justiz im Land Berlin (Justizgesetz Berlin - JustG Bln) Vom 22. Januar 2021 – BE

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