1. 62a

§ 62a JustG Bln – Normenkontrollverfahren

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet nach Maßgabe des § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auch über die Gültigkeit von anderen im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschriften.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

JustG Bln – Gesetz über die Justiz im Land Berlin (Justizgesetz Berlin - JustG Bln) Vom 22. Januar 2021 – BE

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