1. 30

§ 30 BerlStrG – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. 2Gleichzeitig treten außer Kraft

1.

das Berliner Straßengesetz vom 28. Februar 1985 (GVBl. S. 518), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 2. Juni 1999 (GVBl. S. 192),

2.

die Verordnung über die Einrichtung und Führung des Straßenverzeichnisses vom 5. April 1958 (GVBl. S. 345).


Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BerlStrG – Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Vom 13. Juli 1999 – BE

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