1. 45

§ 45 AbstG – Änderung anderer Gesetze

(1)(Änderungsanweisungen zum Meldegesetz vom 26. Februar 1985 (GVBl. S. 507)

(2)1(Änderungsanweisungen zum Gesetz über den Verfassungsgerichtshof vom 8. November 1990 (GVBl. S. 2246), zuletzt geändert durch Artikel IX des Gesetzes vom 19. Juli 1994 (GVBl. 2S. 241

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AbstG – Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz - AbstG) Vom 11. Juni 1997 – BE

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