XI ZB 7/24
XI ZB 7/24
Aktenzeichen
XI ZB 7/24
Gericht
BGH 11. Zivilsenat
Datum
07. Juli 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Beigeladene Prof. Dr.             W.     wird zum neuen Musterkläger bestimmt.

Entscheidungsgründe

1 Der bisherige Musterkläger, Herr         M.        , ist verstorben. Seine Prozessbevollmächtigten haben die Aussetzung des Verfahrens beantragt. Die Bestimmung des neuen Musterklägers (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 KapMuG in der bis zum 19. Juli 2024 geltenden Fassung (im Folgenden für alle Vorschriften: aF)) kann aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens durch das Rechtsbeschwerdegericht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2023 - II ZB 14/22, juris mwN). Nach Anhörung der Musterbeklagten zu 1 und der Beigeladenen wird der Beigeladene Prof. Dr.              W.    nach billigem Ermessen gemäß § 9 Abs. 2 KapMuG aF zum neuen Musterkläger bestimmt. Mit der Bestimmung zum Musterkläger wird er gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 KapMuG aF Musterrechtsbeschwerdegegner.

Ellenberger                              Grüneberg                              Derstadt

                             Sturm                                         Ettl

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