VII ZR 7/23
VII ZR 7/23
Aktenzeichen
VII ZR 7/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
05. Dezember 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 24. November 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebeninterventionen auf Seiten der Beklagten verursachten Kosten (§ 97 Abs. 1 ZPO, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

28.500

,84 €

Pamp Kartzke                                           Jurgeleit

Sacher Brenneisen

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.