VII ZR 315/21
VII ZR 315/21
Aktenzeichen
VII ZR 315/21
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
01. August 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 13. Zivilsenats in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2021 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 30.000 €

Pamp Halfmeier                    Kartzke

           Graßnack                       Sacher

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