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VIII R 28/16
Gegenstand(Behandlung eines satzungswidrigen, nicht anfechtbaren Gewinnverteilungsbeschlusses als Gewinnverteilungsbeschluss i.S. des § 20 Abs. 2a EStG (jetzt § 20 Abs. 5 EStG))
Aktenzeichen
VIII R 28/16
Gericht
BFH 8. Senat
Datum
24. März 2021
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Leitsatz
NV: Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Beklagte mit Einwilligung der Kläger die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 14.09.2016 - 9 K 1560/14 zurückgenommen hat.
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, nachdem der Beklagte mit Einwilligung der Kläger die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14.09.2016 - 9 K 1560/14 zurückgenommen hat (§ 125 Abs. 1, § 121 Satz 1 i.V.m. § 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung).