6 StR 93/23
6 StR 93/23
Aktenzeichen
6 StR 93/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
29. Mai 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 29. November 2022 wird als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Der Senat bemerkt ergänzend: Aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts gefährden die erheblichen Darstellungsmängel den Bestand des Urteils ausnahmsweise nicht.

Sander     

Feilcke     

Fritsche

von Schmettau     

Arnoldi     

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