Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
6 StR 546/22
6 StR 546/22
Aktenzeichen
6 StR 546/22
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
04. April 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 31. Mai 2022 wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass die Rüge der Verletzung der § 24 Abs. 2, § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 338 Nr. 3 StPO jedenfalls unbegründet ist.
Sander
Feilcke
Tiemann
Fritsche
von Schmettau
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.