6 StR 508/23
6 StR 508/23
Aktenzeichen
6 StR 508/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
14. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 17. August 2023 wird verworfen; jedoch wird der Einziehungsausspruch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sander     

Tiemann     

Wenske

Fritsche     

Arnoldi     

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