Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
4 StR 372/23
4 StR 372/23
Aktenzeichen
4 StR 372/23
Gericht
BGH 4. Strafsenat
Datum
14. November 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Nebenklägerin wird auf ihren Antrag Rechtsanwältin F. aus D. als Beistand bestellt.
Entscheidungsgründe
1Die Nebenklage wurde mit Beschluss vom 10. Februar 2023 zugelassen. Das Ersuchen vom 25. September 2023 ist als ein Antrag auf Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand gemäß § 397a Abs. 1 StPO auszulegen. Dieser ist auch begründet. Die Strafkammer hat angenommen, dass der Beschuldigte die Nebenklägerin mit einem Messer verletzt und dabei auch den Tatbestand eines „versuchten Tötungsdelikts“ verwirklicht hat. Damit sind die Voraussetzungen des auch im Sicherungsverfahren entsprechend anwendbaren § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO erfüllt. Der Umstand, dass die Strafkammer von einem strafbefreienden Rücktritt ausgegangen ist, steht der Annahme einer versuchten rechtswidrigen Tat nach den §§ 211 und 212 StGB nicht entgegen.
2Dr. Quentin
3Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.