6 StR 447/24
6 StR 447/24
Aktenzeichen
6 StR 447/24
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
04. November 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Mai 2024 wird als unbegründet verworfen; es wird jedoch im Ausspruch über die Einziehung dahin geändert, dass die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 80.000 Euro angeordnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Bartel                Feilcke                Wenske

                Fritsche                Arnoldi

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