das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, des versuchten sexuellen Übergriffs und des Herstellens kinderpornografischer Schriften in zwei Fällen schuldig ist.