6 StR 155/23
6 StR 155/23
Aktenzeichen
6 StR 155/23
Gericht
BGH 6. Strafsenat
Datum
15. Mai 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12. Dezember 2022 wird aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Sander     

Feilcke     

Wenske

Fritsche     

von Schmettau     

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