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Aktenzeichen | 6 Ni 5/23 (EP) |
Gericht | BPatG München 6. Senat |
Datum | 07. Mai 2024 |
Dokumenttyp | Urteil |
In der Patentnichtigkeitssache
…
betreffend das europäische Patent EP 1 340 131 (DE 601 51 202)
hat der 6. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 8. Mai 2024 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Schnurr sowie die Richter Dipl.-Phys. Univ. Dr. Forkel, Dr. Söchtig, Dipl.- Phys. Univ. Dr. Städele und Dipl.-Ing. Univ. Hoffmann,
für Recht erkannt:
Das europäische Patent 1 340 131 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist im Kostenpunkt gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.
1 Die Beklagte ist Inhaberin des u. a. auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents EP 1 340 131 B1 (im Folgenden: Streitpatent), das am 1. November 2001 angemeldet worden ist und die Priorität der US-amerikanischen Patentanmeldung US 245101 P vom 1. November 2000 in Anspruch nimmt. Es trägt die Bezeichnung „System and method for device-to-device pervasive digital output“ („System und Verfahren zur durchdringenden digitalen Ausgabe von Einrichtung zu Einrichtung“) und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 601 51 202 geführt. Das Streitpatent ist mittlerweile durch Zeitablauf erloschen.
2 In seiner erteilten Fassung umfasst das Streitpatent 30 Patentansprüche mit dem auf ein Datenausgabeverfahren gerichteten unabhängigen Verfahrensanspruch 1, dem auf ein drahtloses mobiles internetfähiges Zelltelefon gerichteten unabhängigen Vorrichtungsanspruch 23 sowie dem auf eine drahtlose Ausgabeeinrichtung gerichteten unabhängigen Vorrichtungsanspruch 27. Die Patentansprüche 2 bis 22, 24 bis 26 sowie 28 bis 30 sind auf die Patentansprüche 1, 23 sowie 27 unmittelbar oder mittelbar rückbezogen.
3 Die Klägerin begehrt die vollumfängliche Nichtigerklärung des Streitpatents, wobei sie sich auf die Nichtigkeitsgründe der mangelnden Ausführbarkeit, der unzulässigen Erweiterung und der fehlenden Patentfähigkeit in Form mangelnder Neuheit und fehlender erfinderischer Tätigkeit stützt (vgl. Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a, b, c EPÜ i. V. m. Art. 54, 56, 83 EPÜ).
4 Die Beklagte verteidigt das Streitpatent mit dem Hauptantrag sowie den Hilfsanträgen R(I) bis R(VII) jeweils vom 17. April 2024.
5 Die Beklagte nimmt eine Abnehmerin der Klägerin derzeit vor dem Landgericht aus dem Streitpatent in Anspruch. Die dortige Beklagte hat der hiesigen Klägerin den Streit verkündet.
6 Der Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung lautet mit hinzugefügter Merkmalsgliederung wie folgt (in Anlehnung an Anlage PB1a):
Claim 1 | |
Group 1 | |
M1 | A data output method for wirelessly outputting, at one or more output devices, digital content accessed by a wireless mobile Internet enabled cellular phone, |
Group 2 | |
M2.1 | the wireless mobile Internet enabled cellular phone having a voice communication function for voice communication and |
M2.2 | an image acquisition function for image acquisition, |
Group 3 | |
the wireless mobile Internet enabled cellular phone including: | |
M3.1 | a wireless communication unit that includes a radio frequency link controller for implementing real-time physical layer protocol processing to enable the wireless mobile Internet enabled cellular phone to communicate with the one or more output devices that are distinct devices from the wireless mobile Internet enabled cellular phone, |
M3.2 | a digital imaging application, |
M3.3 | an audio application or a video application, |
M3.4 | a touch sensitive screen, |
M3.5 | a graphical user interface for enabling a user to select a function displayed over the touch sensitive screen, |
M3.6 | a processing unit, memory for storing at least part of the digital content, |
M3.7 | a document creation application with access to at least part of the digital content, |
M3.8 | an e-mail application with access to at least part of the digital content, the e-mail application having a graphical user interface for enabling the user to select a function displayed over the touch sensitive screen, |
M3.9 | an Internet browsing application with access to at least part of the digital content, |
M3.10 | a wireless mobile Internet enabled cellular phone operating system software providing an object model or an application programming interface to facilitate one or more applications that include said e-mail application, said document creation application, said audio application, said video application, and said Internet browsing application, access to and communication with utilities and services provided by device management applications at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, and |
M3.11 | output manager software included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone for managing output of the digital content from the wireless mobile Internet enabled cellular phone to the one or more output devices that are distinct devices from the wireless mobile Internet enabled cellular phone, |
Group 4 | |
the method comprising: | |
M4.1 | wirelessly searching, using the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone and over radio frequency wireless communication, for the one or more output devices that are distinct devices from the wireless mobile Internet enabled cellular phone, the wireless searching of the one or more output devices is based, at least in part, on the wireless mobile Internet enabled cellular phone being within a physical distance to the one or more output devices; |
M4.2 | wirelessly receiving, via the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone and over the radio frequency wireless communication, one or more device dependent attributes corresponding to the one or more output devices discovered in the wireless search in (step 1); |
M4.3 | obtaining authentication or security information, at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, for authenticating the user of the wireless mobile Internet enabled cellular phone or the wireless mobile Internet enabled cellular phone to access output services provided by the one or more output devices; |
M4.4 | receiving a selection, via the touch sensitive screen of the wireless mobile Internet enabled cellular phone, of a selected output device from among the one or more output devices wirelessly discovered in the wireless search in (step 1) using the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone and over the radio frequency wireless communication; |
M4.5 | passing, at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, from the one or more applications that include at least one of said e-mail application, said document creation application, said digital imaging application, said audio or video application, or said Internet browsing application, at least part of the digital content to said output manager software included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone, the passing of the at least part of the digital content being facilitated, at least in part, by the wireless mobile Internet enabled cellular phone operating system software included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone; |
M4.6 | generating, at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, output data from the at least part of the digital content passed in (step 5) for delivering to the selected output device in (step 4), the generated output data being related, at least in part, to the one or more device dependent attributes received in (step 2) corresponding to the selected output device in (step 4); and |
M4.7 | wirelessly delivering, via the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone, at least part of the output data generated in (step 6) over a radio frequency wireless communication link to the selected output device in (step 4) for rendering at least part of the digital content, |
Group 5 | |
M5 | whereby, the one or more applications, that include at least one of said e-mail application, said digital imaging application, said audio or video application, said document creation application, or said Internet browsing application, included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone, are enabled to output at least part of the digital content from the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone to the selected output device over the radio frequency wireless communication link after verification of the authentication or security information in (step 3) obtained at the wireless mobile Internet enabled cellular phone. |
8 Der Patentanspruch 23 in der erteilten Fassung lautet mit hinzugefügter Merkmalsgliederung wie folgt (in Anlehnung an Anlage PB1b):
Claim 23 | |
Group I | |
MI.1 | A wireless mobile Internet enabled cellular phone being a smart Internet enabled cellular phone |
Group II | |
MII.1 | with a voice communication function for voice communication and |
MII.2 | an image acquisition function for image acquisition, for wirelessly outputting digital content at an output device, |
the wireless mobile Internet enabled cellular phone including: | |
Group III | |
MIII.1 | a voice communication functionality, an image acquisition functionality, a wireless communication unit that includes a radio frequency link controller for implementing real-time physical layer protocol processing to enable the wireless mobile Internet enabled cellular phone to wirelessly communicate with one or more output devices that are distinct devices from the wireless mobile Internet enabled cellular phone, |
MIII.2 | a touch sensitive screen, |
MIII.3 | a graphical user interface for enabling a user to invoke functions by selecting an item displayed on the touch sensitive screen, |
MIII.4 | a processing unit, memory for storing at least part of the digital content, |
MIII.5 | an audio application, |
MIII.6 | a video application, |
MIII.7 | a document creation application, |
MIII.8 | an e-mail application, and |
MIII.9 | an Internet browsing application installed or included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone, with access to at least part of the digital content, |
MIII.10 | a wireless mobile Internet enabled cellular phone operating system in the wireless mobile Internet enabled cellular phone providing an object model or an application programming interface to facilitate one or more applications, that include said e-mail application, said document creation application, and said Internet browsing application, access to the one or more output devices, |
MIII.11 | output manager software stored, at least partly, in the memory of the wireless mobile Internet enabled cellular phone for managing output of the digital content to the one or more output devices, |
Group IV | |
the wireless mobile Internet enabled cellular phone being configured to: | |
MIV.1 | wirelessly search, using the wireless communication unit at the wireless mobile Internet enabled cellular phone for the one or more output devices that are distinct devices from the wireless mobile Internet enabled cellular phone; |
MIV.2 | wirelessly discover, by the wireless mobile Internet enabled cellular phone, the one or more output devices subsequent to the wireless search in (step 1), the wireless discovery is based, at least in part, on the one or more output devices being available within a physical distance from the wireless mobile Internet enabled cellular phone; |
MIV.3 | wirelessly receive, using the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone, one or more device dependent attributes corresponding to the one or more wirelessly discovered output devices in (step 2); |
MIV.4 | receive, via said graphical user interface over said touch sensitive screen, a selected output device from among the one or more output devices wirelessly discovered in (step 2) at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, and the one or more output devices being available within said physical distance from the wireless mobile Internet enabled cellular phone; |
MIV.5 | pass, from the one or more applications that include at least one of said e-mail application, said document creation application, said audio application, said video application, or said Internet browsing application, at least part of the digital content to said output manager software included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone, the passing of the at least part of the digital content being facilitated, at least in part, by said operating system included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone; |
MIV.6 | generate, by the wireless mobile Internet enabled cellular phone, output data from the at least part of the digital content passed by the one or more applications in (step 5), the output data for delivering to the selected output device in (step 4), and the generated output data is related, at least in part, to the one or more device dependent attributes received in (step 3) and corresponding to the one or more wirelessly discovered output devices in (step 2), the one or more device dependent attributes being received via the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone and over a radio frequency wireless communication channel; and |
MIV.7 | wirelessly deliver, using the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone, at least part of the output data generated in (step 6), over a wireless communication link from the wireless mobile Internet enabled cellular phone to the selected output device in (step 4) for rendering at least part of the digital content; |
Group V | |
MV.1 | whereby, the one or more applications, that include said e-mail application, said document creation application, said audio application, said video application, and said Internet browsing application included in the wireless mobile Internet enabled cellular phone, with a voice communication function and an image acquisition function, are enabled to output at least part of the digital content, from the wireless mobile Internet enabled cellular phone to the selected output device using the wireless communication unit, after having wirelessly discovered the selected output device based, at least in part, on the physical distance between the wireless mobile Internet enabled cellular phone and the selected output device. |
10 Der Patentanspruch 27 in der erteilten Fassung lautet mit hinzugefügter Merkmalsgliederung wie folgt (in Anlehnung an Anlage PB1c):
Claim 27 | |
Group A | |
MA.1 | A wireless output device for providing output service to one or more information apparatuses that are distinct devices from the wireless output device, the wireless output device includes: |
Group B | |
MB.1 | a marking engine or a display engine or an audio engine for generating output, |
MB.2 | an output controller for performing one or more functionalities of the wireless output device, |
MB.3 | one or more embedded processors, |
MB.4 | a memory or storage unit, a wireless communication unit that includes a radio frequency link controller for implementing real-time physical layer protocol processing to enable the wireless output device to communicate with the one or more information apparatuses that are distinct devices from the wireless output device, |
MB.5 | a user interface that allows a user to configure and manage functions of the output controller, |
MB.6 | an operating system for managing one or more application software running at the output controller, |
Group C | |
the wireless output device being configured to: | |
MC.1 | download or install one or more application software at the output controller for updating or modifying features and capabilities of the output controller, the download or the install of the one or more application software being facilitated, at least in part, by said operating system; |
MC.2 | using the wireless communication unit to enable an information apparatus, from among the one or more information apparatuses, to wirelessly discover the output service provided by the wireless output device, the wireless discovery is based, at least in part, on physical distance between the wireless output device and the information apparatus; |
MC.3 | wirelessly establish, using the wireless communication unit included in the wireless output device, a radio frequency wireless communication channel with the information apparatus that has wirelessly discovered the wireless output device in (step 2); |
MC.4 | wirelessly transmit, from said wireless communication unit of the wireless output device and over the established radio frequency wireless communication channel in (step 3), one or more device dependent attributes, stored in the wireless output device, to the information apparatus, the one or more device dependent attributes corresponding to the wireless output device; |
MC.5 | wirelessly receive output data, over the established radio frequency wireless communication channel in (step 3), from the information apparatus, the received output data being related, at least in part, to said one or more device dependent attributes, corresponding to the wireless output device, that were wirelessly transmitted from said wireless communication unit included in the wireless output device and over the radio frequency wireless communication channel in (step 4); |
MC.6 | provide, at the output controller, output management functions that include one or more of a storing, a queuing, or a spooling, on at least part of the received output data in (step 5) using said memory or storage unit for rendering; and |
MC.7 | deliver at least part of the output data wirelessly received in (step 5), from said memory or storage unit in (step 6) to said marking engine or said display engine or said audio engine included in the wireless output device for rendering at least part of the output data, |
Group D | |
MD | whereby, the wireless output device provides the output service to the information apparatus after having been wirelessly discovered by the information apparatus, based, at least in part, on physical distance between the wireless output device and the information apparatus. |
12 Hinsichtlich des Wortlauts der angegriffenen Unteransprüche wird auf die Streitpatentschrift EP 1 304 131 B1 verwiesen.
13 Ihr Vorbringen zur fehlenden Patentfähigkeit stützt die Klägerin insbesondere auf nachfolgende Druckschriften:
K1 | EP 1 340 131 B1 (Streitpatentschrift, Version K1a mit Markierungen), |
K3 | US 245101 P (Prioritätsschrift), |
K4 | WO 02/41118 A2 (Version K4a mit Markierungen), |
K6 | Kangas et al., „Using Mobile Code for Service Integration in Ubiquitous Computing“, 5th Mobile Object Systems Workshop - MOS'99, 1999, |
K6a | Aufnahme der Internetpräsenz des Workshops MOS'99, archiviert von web.archive.org mit Datum 19. September 2000, |
K6b | Programm des Workshops MOS'99, archiviert von web.archive.org mit Datum 19. Januar 2001, |
K7 | Bisdikian et al., „WiSAP: A Wireless Personal Access Network for Handheld Computing Devices“, IEEE Personal Communications, Dezember 1998, |
K8 | englische Übersetzung der finnischen Patentschrift FI 102923 B, veröffentlicht am 15. März 1999, |
K8a | finnische Patentschrift FI 102923 B, veröffentlicht am 15. März 1999, |
K9 | Haartsen, „Bluetooth: Vision, Goals, and Architecture“, Mobile Computing and Communications Review, Volume 1, Number 2, 1998, |
K10 | Specification of the Bluetooth System - Core, v1.0 B, 1999, auszugsweise Seiten 1, 5-13, 195, 327-331 und 414, |
K11 | User´s manual, Electronic user´s guide released subject to “Nokia User´s Guides Terms and Conditions, 7th June, 1998”, |
K12 | Ericsson, “Mobile Phone R520 White Paper”, 2000, (“Ericsson R520”) auszugsweise beigefügt Seiten 1-4, 6-9, 22 und 31-34, |
K12a | Pressemitteilung “Ericsson unveils the first GPRS phone with Bluetooth™ - the R520”, archiviert durch web.archive.org mit Stand 6. Juli 2000, |
K13 | Pulli et al., “CyPhone - Mobile Multimodal Personal Augmented Reality”, Lecture Notes in Computer Science, 1998, |
K14 | Nilsson, “Toward third-generation mobile multimedia communication”, Ericsson Review No. 3, 1999, |
K15 | Fachbuch SCN Education B.V., “Mobile Networking with WAP”, Vieweg+Teubner Verlag, 2000, auszugsweise Titel, Impressum, Inhalt, Seiten 46, 47 und 49, |
K15a | Erklärung über den Eingang und die Bereitstellung seitens der Deutschen Nationalbibliothek als Nachweis dafür, dass die Anlage K15 spätestens ab dem 12. Juli 2000 der Öffentlichkeit zugänglich war, vom 21. März 2022, |
K15b | Akzessionsbescheinigung der TIB Hannover als Nachweis über die öffentliche Zugänglichkeit der Anlage K15 ab dem 26. Juli 2000 vom 18. März 2022, |
K16 | Anlagenkonvolut mit Nachweisen über am Prioritätstag am Markt angeblich verfügbare Mobilfunkgeräte, |
K17 | Goland et al., „Simple Service Discovery Protocol/1.0“, Internet Draft der Internet Engineering Task Force (IETF), 28. Oktober 1999, |
K18 | US-Patentanmeldung US 5,287,194 A, veröffentlicht am 15.02.1994, |
K19 | US-Patentanmeldung US 5,761,480 A, (“Fukada”), veröffentlicht am 2. Juni 1998, |
K20 | US-Patentanmeldung US 5,337,258 A, (“Dennis”), veröffentlicht am 9. August 1994, |
K21 | die vorveröffentlichte US-Patentanmeldung US 5,933,498 A, (“Schneck”), veröffentlicht am 3.August 1999, |
K22 | Haynie, „The Zorro III Bus Specification – A General Purpose Expansion Bus for High Performance Amiga Computers“, Revision 1.10, 20. März 1991, |
K24 | Auszug aus: Braun et al., „Gabler Kompakt Lexikon EDV und Informatik“, Gabler-Verlag, Wiesbaden, 1993, |
K25 | Auszug aus: Broy, Spaniol, „VDI-Lexikon Informatik und Kommunikationstechnik“, Springer-Verlag, 2. Auflage 1999, |
K26 | WO 00/51239 A1, |
K27 | IEEE Standard for information technology, Part 11: Wireless LAN Medium Access Control (MAC) and Physical Layer (PHY) Specifications, ANSI/IEEEStd 802.11, 1999 Edition (Auszug), |
K28 | Schiller: Mobilkommunikation – Techniken für das allgegenwärtige Internet, Addison-Wesley, 2000 (Auszug), |
K28a | Bestätigung der Akzessionierung betreffend K28 vom 26. April 2024. |
15 Die Klägerin ist der Ansicht, das Streitpatent nehme die Priorität der US 245101 P (K3) nicht wirksam in Anspruch. Sie erachtet die Lehre des Streitpatents nicht für erfinderisch ausgehend von einer der – jeweils vor dem Prioritätstag des Streitpatents veröffentlichten - Druckschriften K6, K7 und K8. Ohnehin ergebe sich der Gegenstand des Streitpatents bereits in naheliegender Weise allein aus dem Fachwissen zum Prioritätstag. Mit Blick auf die drahtlose Anbindung von Peripheriegeräten habe im Juni 1999, also etwas über ein Jahr vor dem Prioritätstag, der in der Version 1.0b verabschiedete Bluetooth-Standard als funkbasierte Lösung einen Ersatz für Kabelverbindungen oder auch Infrarot-Verbindungen bereitgestellt, so dass jedenfalls die Verfahrensmerkmale M4.1 bis M4.3 schon durch den Bluetooth-Standard, also das Fachwissen, bekannt bzw. nahegelegt gewesen seien.
16 Auch die Unteransprüche enthielten nichts Patentfähiges.
17 Die Klägerin beantragt,
18 das europäische Patent 1 340 131 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig zu erklären.
19 Die Beklagte beantragt,
20 die Klage abzuweisen, soweit sie sich gegen die als Hauptantrag bezeichnete Fassung vom 17. April 2024 richtet sowie hilfsweise die Klage abzuweisen, soweit sie sich gegen das Streitpatent in den Fassungen der Hilfsanträge R(I) bis R(VII) ebenfalls vom 17. April 2024 – in dieser Reihenfolge – richtet.
21 In der Fassung des Hauptantrags vom 17. April 2024 ist gegenüber der erteilten Fassung im Rahmen des Merkmals MIII.8 des Patentanspruchs 23 folgende Ergänzung hinzugefügt:
22 „with access to at least part of the digital content, the e-mail application having a graphical user interface for enabling the user to select a function displayed over the touch sensitive screen”.
23 Im Rahmen des Merkmals MIII.11 des Patentanspruchs 23 in der Fassung des Hauptantrags ist der Zusatz „at least partly“ gestrichen.
24 Der Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(I) basiert auf dem erteilten Patentanspruch 1, wobei Merkmal M3.5R(I) an die Stelle von Merkmal M3.5 treten soll (Änderungen gegenüber dem erteilten Patentanspruch 1 sind markiert):
25 M3.5R(I) „a graphical user interface for enabling a user to select a function by selecting an icon displayed over the touch sensitive screen,”
26 Der Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(II) geht aus von Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(I), wobei Merkmal M4.2R(II) das Merkmal M4.2 ersetzen soll. Außerdem soll Merkmal M4.2aR(II) zwischen den Merkmalen M4.2R(II) und M4.3 eingefügt werden:
27 M4.2R(II) „(2) wirelessly receiving, via the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone and over the radio frequency wireless communication from the one or more output devices that are wirelessly discovered in the wireless search in (step 1), one or more device dependent attributes corresponding to the one or more output devices discovered in the wireless search in (step 1),”
28 M4.2aR(II) „the one or more device-dependent attributes include information characterizing the one or more output devices, the information includes one or more of a make identifier or a model identifier or an output data format identifier or input type, format or language that the one or more output devices may take as input; ”.
29 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(III) unterscheidet sich von Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(II) durch Merkmal M4.1aR(III), das zwischen den Merkmalen M4.1 und M4.2R(II) eingefügt werden soll:
30 M4.1aR(III) „and wherein the radio frequency wireless communication includes an implementation based on IEEE802.11 standard; ”.
31 Gegenüber Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag R(III) kommt in Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag R(IV) das Merkmal M4.5aR(IV) hinzu, das zwischen den Merkmalen M4.5 und M4.6 eingefügt wird:
32 M4.5aR(IV) „
conforming, at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, the digital content to an output data format compatible with the selected output device before wirelessly delivering the digital content to the selected output device for rendering;
”
33 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(V) unterscheidet sich von Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(IV) durch die Merkmale M4.5bR(V) und M4.6R(V). Während sich Merkmal M4.5bR(V) unmittelbar an Merkmal M4.5aR(IV) anschließen soll, soll Merkmal M4.6R(V) das Merkmal M4.6 ersetzen:
34 M4.5bR(V) „in which the conforming of the digital content employs the one or more device dependent attributes wirelessly received in (step 2); ”
35 M4.6R(V) „(6) generating, at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, output data from the at least part of the digital content passed in (step 5) for delivering to the selected output device in (step 4), in which the output data being in the output data format of (step 5a) that is compatible with the selected output device selected in step (4), and the generated output data being related, at least in part, to the one or more device dependent attributes received in (step 2) corresponding to the selected output device in (step 4); and”.
36 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(VI) beruht auf Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(V), wobei das neue Merkmal M3.11aR(VI) direkt auf Merkmal M3.11 folgen soll. Außerdem wird Merkmal M4.6R(V) durch Merkmal M4.6R(VI) ersetzt:
37 M3.11aR(VI) „the output manager software being implemented as a device driver, whereby the device driver contains device independent portion of one or more of a software code, algorithms, or data that is common or can be used for an entire class of output devices, and ”
38 M4.6R(VI) „(6) generating, by the output manager software of at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, output data from the at least part of the digital content passed in (step 5) for delivering to the selected output device in (step 4), in which the output data being in the output data format of (step 5a) that is compatible with the selected output device selected in step (4), and the generated output data being related, at least in part, to the one or more device dependent attributes received in (step 2) corresponding to the selected output device in (step 4); and”.
39 Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag R(VII) geht zurück auf Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag R(VI), wobei noch Merkmal M6R(VII) ergänzt wird, das auf Merkmal M5 folgt:
40 M6R(VII) „whereby the wireless mobile Internet enabled cellular phone is able to wirelessly output the digital content to the selected output device selected in (step 4) without the need to manually install a device dependent driver specific to that selected output device from a CD, floppy disk, or download it somewhere from an existing static network.”
41 In Hinblick auf die abhängigen Patentansprüche 2 bis 22 des jeweiligen Hilfsantrags wird auf den Akteninhalt verwiesen. Die erteilten Patentansprüche 23 bis 30 wurden in den Hilfsanträgen gestrichen.
42 Die Beklagte tritt dem Vorbringen der Klägerin entgegen und erachtet das Streitpatent in der Fassung des Hauptantrags, zumindest aber in einer der hilfsweise verteidigten Fassungen für patentfähig. Sie stützt ihr Vorbringen u. a. auf zwei Privatgutachten von Prof. Dr. X … (vgl. Anlagen PB5 und PB7) und beantragt hinsichtlich des konkreten Offenbarungsgehalts der Anlage K6 die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
43 Die Beklagte reicht u. a. folgende Dokumente ein:
PB1a | Merkmalsgliederung des erteilten Patentanspruchs 1, |
PB1b | Merkmalsgliederung des erteilten Patentanspruchs 23, |
PB1c | Merkmalsgliederung des erteilten Patentanspruchs 27, |
PB4 | A Research Agenda for Networked Systems of Embedded Computers, pp. 94-95, National Academies of Sciences, Engineering and Medicine, Washington, DC: The National Academies Press, |
PB5 | Erstes Privatgutachten von Prof. Dr. X …, |
PB7 | Zweites Privatgutachten von Prof. Dr. X … . |
45 Die Klägerin erachtet das Streitpatent in der Fassung des Hauptantrags wie auch in den Fassungen der Hilfsanträge als nicht rechtsbeständig und hält die Hilfsanträge für unzulässig.
46 Der Senat hat den Parteien am 28. März 2024 einen qualifizierten Hinweis (§ 83 PatG) und im Termin am 8. Mai 2024 einen weiteren Hinweis erteilt. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten nebst Anlagen Bezug genommen.
47 Die Klage ist zulässig und begründet.
48 Die Beklagte vermag das Streitpatent weder in seiner als Selbstbeschränkung der Patentinhaberin nunmehr noch beanspruchten Fassung des Hauptantrags vom 17. April 2024, noch in einer der Fassungen gemäß den Hilfsanträgen R(I) bis R(VII) mit Erfolg zu verteidigen. Einer Rechtsbeständigkeit des Streitpatents steht in den Fassungen des Hauptantrags sowie der Hilfsanträge R(I) bis R(III) der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit entgegen (Art. II § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IntPatÜG, Art. 138 Abs. 1 lit. a EPÜ i. V. m. Art. 54, 56 EPÜ). Die Fassungen der Hilfsanträge R(IV) bis R(VII) erweisen sich als unzulässig, weil sie den Gegenstand der ursprünglichen Anmeldung unzulässig erweitern (Art. 123 Abs. 2 EPÜ).
49 Die Klage ist zulässig. Das hierzu nach dem Erlöschen des Streitpatents erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, weil die Klägerin damit rechnen muss, wegen Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aus dem damals noch bestehenden Patent in Anspruch genommen zu werden (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Urteil vom 21. Juli 2022 – X ZR 110/21 – GRUR 2022, 1628 – Stammzellengewinnung m. w. N.). In dem Verletzungsverfahren vor dem Landgericht ist ihr von der dortigen Beklagten und Abnehmerin der hiesigen Klägerin der Streit verkündet worden, so dass für sie die Gefahr einer Inanspruchnahme wegen Verletzung des Streitpatents für die Zeit vor Erlöschen des Schutzrechts besteht.
50 Die Lehre des Streitpatents ist darauf gerichtet, „Informationsvorrichtungen“ („information apparatuses“) in die Lage zu versetzen, digitale Inhalte einfach und bequem auf beliebigen Ausgabegeräten auszugeben und die Datensynchronisierung zwischen „Informationsvorrichtungen“ und Datenausgabegeräten zu ermöglichen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0001]).
51 Bei einer solchen „Informationsvorrichtung“ kann es sich sowohl um eine stationäre als auch um eine mobile Datenverarbeitungsvorrichtung handeln. In den Anwendungsbereich der Erfindung fallen tragbare „pervasive Geräte“ („pervasive devices“) wie z. B. digitale Assistenten (PDAs), internetfähige Mobiltelefone, Smartphones, Funkmeldeempfänger (Pager), eBooks, Digital Pads, WebPads oder digitale bzw. Video-Kameras (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0002]). Deren Einsatz unterstützt ein „pervasive computing“, d. h. die allesdurchdringende Vernetzung des Alltags bzw. die Allgegenwärtigkeit von Informationsverarbeitung und damit einhergehend den jederzeitigen Zugriff auf Daten von beliebiger Stelle aus.
52 Unter einem „Ausgabegerät“ versteht das Streitpatent beispielsweise Faxgeräte, Drucker, Kopierer, Bild- oder Videoanzeigegeräte, Projektoren oder auch Audiogeräte (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0001], [0002]).
53 Da die Streitpatentschrift exemplarisch Drucker stellvertretend für Ausgabegeräte benennt (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0003]), wird nachfolgend, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, der Begriff „Drucker“ stellvertretend für Ausgabegeräte, der Begriff „drucken“ stellvertretend für das Ausgeben eines digitalen Inhalts verwendet. Außerdem findet der Begriff „Mobiltelefon“ stellvertretend für ein „pervasives Gerät“ Verwendung.
54 In Absatz [0004] weist das Streitpatent auf das Problem hin, dass der kleine Bildschirm eines Mobiltelefons zum Anschauen digitaler Inhalte oftmals ungeeignet sei und somit nur ein unzulängliches Betrachtungserlebnis für den Benutzer biete. Weiterhin wird auf das Bedürfnis hingewiesen, dass Daten vom Mobiltelefon unmittelbar und bequem ausgegeben werden sollen, ohne von einer Synchronisation mit einem stationären Computer abhängig zu sein.
55 In Absatz [0005] wird anhand von Beispielen die Problematik für den Benutzer veranschaulicht: so würde ein Flughafenmitarbeiter, der Emails, Aufgabenlisten, Karten oder Flugpläne auf seinem Mobiltelefon empfängt oder dort abgespeichert hat, gerne einen Drucker in unmittelbarer Nähe nutzen, um diese Daten auszudrucken. Ein Benutzer müsse auf konventionelle Weise zunächst einen passenden Druckertreiber auf seinem Mobiltelefon installieren (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0006]). Selbst bei der vorbekannten Plug-and-Play-Treiberinstallation müsse der Benutzer einen mehrstufigen Prozess für jeden Drucker durchführen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0008]). Beider Vorinstallation einer Vielzahl von verfügbaren Druckertreibern handele es sich zudem um keine praktikable Lösung, da Mobiltelefone nur über begrenzten Speicherplatz verfügten (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0009]). Das Netzwerkdrucken bzw. das Bereitstellen von geeigneten Druckertreibern durch ein Netzwerk wird in der Streitpatentschrift auch deshalb als nachteilig bezeichnet, da Netzwerkdrucken unzuverlässig, mit höheren Kosten oder auch mit Sicherheitsrisiken verbunden sei, und der Benutzer außerhalb der Reichweite „seines“ Netzes sein könne (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0010] - [0016]).
56 Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht das zu lösende technische Problem darin, dem Benutzer eine bequemere und einfachere Ausgabe digitaler Inhalte von einem mobilen Gerät mit begrenztem Speicher, begrenzter Rechenleistung und kleinem Display auf ein Ausgabegerät zu ermöglichen, ohne dabei neue Geräte- oder Druckertreiber finden und manuell installieren zu müssen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0008]).
57 Dieses Problem soll erfindungsgemäß gelöst werden durch ein „Datenausgabeverfahren zum drahtlosen Ausgeben an einer oder mehreren Ausgabeeinrichtungen, digitaler Inhalte“ nach Patentanspruch 1, ein „drahtloses mobiles internetfähiges Zelltelefon“ nach Patentanspruch 23 sowie eine „drahtlose Ausgabeeinrichtung zum Bereitstellen von Ausgabediensten“ nach Patentanspruch 27.
58 Als maßgeblicher Durchschnittsfachmann, auf dessen Wissen und Können es insbesondere für die Auslegung der Merkmale des Streitpatents und für die Interpretation des Standes der Technik ankommt, ist ein Hochschul-Absolvent aus dem Bereich der Elektrotechnik oder Informationstechnik anzusehen, der über eine mehrjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Entwicklung von Anwendungen zur Datenübertragung zwischen Geräten auf der Grundlage gängiger Industriestandards verfügt und der mit den im Oktober 2000 gängigen technischen Lösungen zum drahtlosen Anbinden von Peripheriegeräten, etwa von Druckern, an mobile Informationsgeräte, insbesondere Mobiltelefone, vertraut ist.
59 Einige Begriffe des Streitpatents bedürfen der Auslegung.
60 Unter einem „Ausgabegerät“ („output device“) versteht das Streitpatent ganz allgemein ein elektronisches System, das digitale Inhalte ausgeben kann unabhängig davon, ob es sich bei dem Ausgabemedium um ein Trägermaterial (z. B. Papier), eine Bildwiedergabe auf einem Monitor, eine Projektion oder einen Ton handelt (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0057]). Dementsprechend geht das Streitpatent beim Begriff „Ausgabegerät“ von Faxgeräten, Druckern, Kopierern, Bild- oder Videoanzeigegeräten, Projektoren oder auch Audiogeräten aus (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0001], [0002]).
61 Die „drahtlose Kommunikationseinheit“ („wireless communication unit“) stellt die drahtlose Nachrichtenverbindung zwischen dem Mobiltelefon, also einem Informationsgerät („information apparatus“) und einer Ausgabesteuereinheit („output controller“) bzw. dem zugehörigen „Ausgabegerät“ her (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0068]). Die „Kommunikationseinheit“ ist Bestandteil des Mobiltelefons und wird im Wesentlichen aus einem Kommunikations-Adapter („communication adapter“) gebildet. Letzterer verfügt über einen Hochfrequenz-Sendeempfänger 214 („RF transceiver“), eine Hochfrequenz-Steuereinheit 210 („RF link controller“) und eine Schnittstelle 212 (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0070], Fig. 2A). Der Sendeempfänger 214 ist mit einer Antenne 216 verbunden, um Hochfrequenzsignale zu empfangen und zu senden. Über die Schnittstelle 212 ist er an die Steuereinheit 210 angeschlossen. Die Schnittstelle 212 führt Funktionen zur Analog/Digital- bzw. Digital/Analog-Wandlung und zur Modulation bzw. Demodulation aus (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0070]). Die Steuereinheit 210 ermöglicht echtzeitfähige Datenverarbeitung auf den unteren Schichten des Protokoll- bzw. Netzwerkstapels, z. B. in der physikalischen Schicht (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0071]).
62 Die „Ausgabeverwaltersoftware“ auf dem Informationsgerät („output manager software“ bzw. „output manager“) kommuniziert mit einer Ausgabesteuereinheit 120 („output controller“) und synchronisiert sich mit dieser, um pervasive (durchdringende digitale) Ausgaben an Ausgabegeräten zu ermöglichen (vgl. Streitpatentschrift, Spalte 21, Zeilen 10, 11). Die Figuren 3A bis 3C der Streitpatentschrift zeigen verschiedene Implementierungen der „Ausgabeverwaltersoftware“. Das Betriebssystem des Informationsgeräts stellt Anwendungsprogrammierschnittstellen oder Objektmodelle für diverse Software-Anwendungen, z. B. E-Mail, Textverarbeitung oder Internet-Browser, zur Verfügung, damit auf die von der „Ausgabeverwaltersoftware“ unterstützten Dienste zugegriffen werden kann. Ein Benutzer des Informationsgeräts kann aus jeder Anwendung heraus digitale Inhalte an ein Ausgabegerät ausgeben, das mit einer Ausgabesteuereinheit entweder ausgestattet oder an eine solche angebunden ist (vgl. Streitpatentschrift, Spalte 21, Zeilen 1 bis 15). Der „Ausgabeverwalter“ kann die Eigenschaften eines Gerätetreibers haben (vgl. Streitpatentschrift, Spalte 20, Zeilen 49 bis 51, siehe „Output manager 308 in this case may be characterized as one of the device management applications or device drivers.“). Der Ausgabeverwalter auf dem Informationsgerät kann durch Komponenten („components“), z. B. Daten, Gerätetreiber, Anwendungssoftware, Softwarekomponenten, Metadateien oder Benutzerschnittstellen ergänzt werden, die von der Ausgabesteuereinheit eines Ausgabegeräts 120 heruntergeladen werden (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0105], [0106]).
63 Der Beschreibung des Streitpatents ist nicht unmittelbar zu entnehmen, was mit einem „Attribut“ („attribute“) gemeint sein soll. Allerdings können die Patentansprüche 12 bis 14, 21 und 26 zur Auslegung herangezogen werden.
64 In dem auf den erteilten Patentanspruch 1 rückbezogenen Unteranspruch 12 kommt zum Ausdruck, dass ein „Attribut“ geräteabhängig sein und einem „Ausgabegerät“ entsprechen soll. Es soll Informationen zum „Ausgabegerät“ oder zu dessen Diensten umfassen. Außerdem wird mit Unteranspruch 13 beansprucht, dass diese Informationen, die das wenigstens eine „Ausgabegerät“ kennzeichnen, einen oder mehrere Identifizierer beinhalten, wobei ein solcher Identifizierer ein Fabrikat, ein Modell oder einen Typ des „Ausgabegeräts“ betreffen kann. Ferner kann sich der Identifizierer auf ein Datenformat für die Ausgabe beziehen. Unteranspruch 14 besagt im Wesentlichen, dass die geräteabhängigen „Attribute“ von den „Ausgabegeräten“ stammen, die bei einer Drahtlos-Suche mit der Kommunikationseinheit des Mobiltelefons entdeckt worden sind. Laut Unteranspruch 21 entspricht ein geräteabhängiges „Attribut“ einer Kennzeichnung, die wiederum mit einem „Ausgabegerät“ („output device“), einem Gerätetreiber („device driver“), einem Druckertreiber („printer driver“), einem Ausgangstreiber („output driver“), einem Anzeigetreiber („display driver“), einem Audiotreiber („audio driver“) oder einer Benutzerschnittstelle („user interface“) verknüpft ist. Ferner sieht Unteranspruch 26 vor, dass die geräteabhängigen „Attribute“ Informationen beinhalten, die das ausgewählte Ausgabegerät, einen Softwarecode, eine Software-Anwendung oder einen Gerätetreiber betreffen.
65 Die „Attribute“ werden von den bei der Drahtlos-Suche ermittelten „Ausgabegeräten“ an das Mobiltelefon übermittelt. „Attribute“ betreffen demnach Eigenschaften von „Ausgabegeräten“, unter deren Beteiligung ein Benutzer wenigstens ein geeignetes „Ausgabegerät“ auswählt und die infolgedessen die Erzeugung von Ausgabedaten mit beeinflussen (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0103], siehe „Based on the information provided and obtained in the service negotiation process 514, the user may choose one or more output devices 140 that can take the print or output job.“). Die den „Attributen“ jeweils zugeordneten Informationen sind im Wesentlichen in den Absätzen [0102] und [0116] der Streitpatentschrift aufgeführt. Sie werden in der „service negotiation“-Phase 514 genutzt, um ein geeignetes „Ausgabegerät“ auszusuchen (vgl. Streitpatentschrift, Fig. 5).
66 Zur Lehre der unabhängigen Patentansprüche gemäß Hauptantrag
67 Der mit der erteilten Fassung übereinstimmende Patentanspruch 1 dieser Fassung betrifft ein Datenausgabeverfahren zum drahtlosen Ausgeben digitaler Inhalte an einem oder mehreren Ausgabegeräten, auf die ein internetfähiges Mobiltelefon zugreift (Merkmal M1), welches Funktionen zur Sprachkommunikation (Merkmal M2.1) und zur Bilderfassung (Merkmal M2.2) aufweist.
68 Das internetfähige Mobiltelefon umfasst eine drahtlose Kommunikationseinheit, die es ermöglicht, dass das Mobiltelefon mit den Ausgabegeräten kommuniziert, wobei es sich bei dem Mobiltelefon und den Ausgabegeräten um unterschiedliche Geräte handelt. Die Kommunikationseinheit umfasst eine Hochfrequenz-Steuereinheit, die eine echtzeitfähige Datenverarbeitung auf der physikalischen Schicht des Protokoll- bzw. Netzwerkstapels unterstützt (Merkmal M3.1).
69 Gemäß den Merkmalen M3.2 und M3.3 verfügt das Mobiltelefon über eine digitale Bildgebungsanwendung sowie über eine Audio- oder Videoanwendung.
70 Laut den Merkmalen M3.4 und M3.5 ist das Mobiltelefon mit einem berührungsempfindlichen Bildschirm und einer graphischen Benutzeroberfläche ausgestattet, die es einem Benutzer ermöglicht, eine auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm angezeigte Funktion auszuwählen.
71 Weiterhin beinhaltet das Mobiltelefon eine Verarbeitungseinheit sowie einen Speicher zum Speichern mindestens eines Teils der digitalen Inhalte (Merkmal M3.6).
72 Auf dem Mobiltelefon laufen eine Dokumenterstellungs-, eine E-Mail- und eine Internet-Browser-Anwendung jeweils mit Zugriff auf mindestens einen Teil der digitalen Inhalte. Dabei weist die E-Mail-Anwendung eine graphische Benutzeroberfläche auf, die es dem Benutzer ermöglicht, eine angezeigte Funktion über den berührungsempfindlichen Bildschirm auszuwählen (Merkmale M3.7, M3.8, M3.9).
73 Gemäß Merkmal M3.10 verfügt das Mobiltelefon über ein Betriebssystem, das ein Objektmodell oder eine Anwendungsprogrammierschnittstelle bereitstellt. Dadurch sollen Anwendungen, die die E-Mail-, Dokumenterstellungs-, Audio-, Video- und Internet-Browser-Anwendung beinhalten, unterstützt werden, auf die von den Geräteverwaltungsanwendungen des Mobiltelefons bereitgestellten Dienstprogramme und Dienste zuzugreifen und mit diesen zu kommunizieren.
74 Merkmal M3.11 sieht für das Mobiltelefon eine Ausgabeverwaltersoftware vor, die die Ausgabe der digitalen Inhalte vom Mobiltelefon an die Ausgabegeräte verwaltet, wobei es sich bei den Ausgabegeräten und dem Mobiltelefon um unterschiedliche Geräte handelt.
75 Im Verfahren des Patentanspruchs 1 wird mit Merkmal M4.1 beansprucht, dass unter Verwendung der Kommunikationseinheit des Mobiltelefons und mittels Hochfrequenz-Drahtloskommunikation nach Ausgabegeräten gesucht wird, wobei es sich bei dem Mobiltelefon und den Ausgabegeräten um verschiedene Geräte handeln soll. Weiterhin besagt Merkmal M4.1, dass das Suchen nach Ausgabegeräten (zumindest zum Teil) darauf beruht, dass sich das Mobiltelefon innerhalb einer räumlichen Entfernung zu den jeweiligen Ausgabegeräten, also insbesondere innerhalb der Funkreichweite der beteiligten Kommunikationseinheiten befindet.
76 Merkmal M4.2 legt das Ergebnis der Suche aus Merkmal M4.1 dahingehend fest, dass am Mobiltelefon von den in der Drahtlos-Suche entdeckten Ausgabegeräten Attribute empfangen werden müssen, die gerätespezifisch sind.
77 Merkmal M4.3 verlangt sinngemäß, dass sich entweder der Benutzer des Mobiltelefons oder das Mobiltelefon selbst anhand von Authentisierungs- oder Sicherheitsinformation authentisieren muss, um die von den Ausgabegeräten angebotenen Dienste nutzen zu können.
78 Merkmal M4.4 sieht vor, dass über den berührungsempfindlichen Bildschirm des Mobiltelefons ein bestimmtes Ausgabegerät aus der Menge der gefundenen Ausgabegeräte ausgewählt wird.
79 Die Reihenfolge der mit den Merkmalen M4.2 und M4.4 beanspruchten Verfahrensschritte ist austauschbar. Denn Merkmal M4.4 weist keinen expliziten Rückbezug auf Merkmal M4.2 auf und lässt offen, worauf die Auswahl des Ausgabegeräts beruht.
80 In Merkmal M4.5 wird zusammengefasst festgelegt, dass eine Anwendung, die auf die Dienste eines Ausgabegeräts zugreifen möchte, die auszugebenden digitalen Inhalte mit Hilfe des Betriebssystems an eine „Ausgabeverwaltersoftware“ weiterreicht.
81 Merkmal M4.6 besagt, dass aus den digitalen Inhalten einer Anwendung Ausgabedaten erzeugt werden, um an das ausgewählte Ausgabegerät geschickt zu werden. Merkmal M4.6 sieht lediglich vor, dass die erzeugten Ausgabedaten die geräteabhängigen Attribute betreffen und mit diesen (irgendwie) in Beziehung stehen („the generated output data being related, at least in part, to the one or more device dependent attributes“). Durch die Merkmale M4.2 und M4.6 wird dabei kein technisch funktionaler Zusammenhang zwischen Attributen und Ausgabedaten beschrieben.
82 Merkmal M4.7 verlangt im Wesentlichen, dass die erzeugten Ausgabedaten über die drahtlose Kommunikationseinheit des Mobiltelefons an das ausgewählte Ausgabegerät gesendet werden.
83 Hierbei wird die jeweilige Anwendung laut Merkmal M5 in die Lage versetzt, mittels der Empfangseinheit des Mobiltelefons digitale Inhalte über eine drahtlose Nachrichtenverbindung an das ausgewählte Ausgabegerät auszugeben, nachdem die Authentisierungs- oder Sicherheitsinformation verifiziert worden ist.
84 Zusammengefasst sieht die Lehre des Patentanspruchs 1 demnach vor, dass ein entsprechend ausgerüstetes Mobiltelefon drahtlos nach Ausgabegeräten in seiner Umgebung sucht, von diesen geräteabhängige Attribute empfängt und sodann nutzt, um Ausgabedaten zu generieren und an ein Ausgabegerät zu übertragen, und zwar nachdem eine Berechtigung hierfür ermittelt und das Ausgabegerät durch einen Benutzer ausgewählt worden ist.
85 Zum Patentanspruch 23
86 Der auf ein „Datenausgabeverfahren“ gerichtete Patentanspruch 1 und der auf ein „Drahtloses mobiles internetfähiges Zelltelefon“ gerichtete Patentanspruch 23 in der Fassung des Hauptantrags stimmen – abgesehen von der unterschiedlichen Anspruchskategorie – auch inhaltlich nicht vollständig überein. Insbesondere ist zu den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der beiden Patentansprüche Folgendes anzumerken:
87 Während Merkmal M3.5 eine graphische Benutzerschnittstelle vorsieht, die es einem Benutzer ermöglicht, eine auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm angezeigte Funktion auszuwählen, wird im entsprechenden Merkmal MIII.3 beansprucht, dass eine graphische Benutzerschnittstelle es einem Benutzer ermöglicht, eine Funktion aufzurufen, indem ein auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm dargestelltes Element bzw. Objekt ausgewählt wird. Demnach ist mit Merkmal M3.5 gemeint, dass eine Funktion durch eine beliebige Interaktion des Benutzers mit dem Bildschirm ausgewählt wird. In Merkmal MIII.3 geht es hingegen darum, dass eine Funktion gestartet wird, indem ein entsprechendes graphisches Objekt auf dem Bildschirm herausgegriffen wird, was üblicherweise per Knopf- oder Displaydruck bzw. Fingerberührung geschieht.
88 In der Fassung des Hauptantrags vom 17. April 2024 wird mit Merkmal MIII.8 - in Übereinstimmung mit Merkmal M3.8 des erteilten Patentanspruchs 1 - eine E-Mail-Anwendung mit Zugang zu mindestens einem Teil der digitalen Inhalte beansprucht, die eine graphische Benutzeroberfläche aufweist, die es dem Benutzer ermöglicht, eine angezeigte Funktion über den berührungsempfindlichen Bildschirm auszuwählen.
89 Ein technischer Unterschied ist hingegen darin zu sehen, dass Merkmal M3.10 für die Anwendungen des Mobiltelefons einen Zugriff auf Dienstprogramme und Dienste von Geräteverwaltungsanwendungen sowie eine Kommunikation mit diesen vorsieht, wohingegen Merkmal MIII.10 ganz allgemein den Zugriff der Anwendungen des Mobiltelefons auf die Ausgabegeräte verlangt.
90 Des Weiteren sind die in Merkmal M3.10 genannten Geräteverwaltungsanwendungen („device management applications“) weder in Merkmal MIII.10 noch in einem anderen Merkmal des Patentanspruchs 23 aufgeführt. Der Fachmann versteht unter Geräteverwaltungsanwendungen solche Anwendungen, die Aufgaben und Tätigkeiten übernehmen, die die Zusammenarbeit zwischen dem Betriebssystem des Mobiltelefons (einschließlich der darauf ablaufenden Prozesse) und Peripheriegeräten betreffen. Laut Absatz [0079] der Streitpatentschrift sind diese Geräteverwaltungsanwendungen auf die gleiche Weise implementiert wie die Ausgabeverwaltersoftware. Bei dem Ausgabeverwalter handelt es sich um ein Beispiel für eine Geräteverwaltungsanwendung oder um einen Gerätetreiber (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0077], siehe „Output manager 308 in this case may be characterized as one of the device management applications or device drivers.“).
91 Merkmal MIV.4 sieht vor, dass über die graphische Benutzerschnittstelle und den berührungsempfindlichen Bildschirm ein Ausgabegerät aus der Menge der entdeckten Ausgabegeräte ausgewählt wird, wobei sich die auswählbaren Ausgabegeräte in Funkreichweite zum Mobiltelefon befinden. Diese Bedingung ist in dem entsprechenden Merkmal M4.4 nicht enthalten.
92 Merkmal MIV.6 sieht im Unterschied zu Merkmal M4.6 vor, dass die mit den in Schritt (6) erzeugten Ausgabedaten zusammenhängenden (geräteabhängigen) Attribute über eine drahtlose Kommunikationseinheit vom Mobiltelefon empfangen werden (siehe „… the one or more device dependent attributes being received via the wireless communication unit of the wireless mobile Internet enabled cellular phone and over a radio frequency wireless communication channel;”
).
93 Schließlich ist die Ausgabeverwaltungssoftware im Sinne des Merkmals MIII.11 dieser Fassung - ebenso wie diejenige des Merkmals M3.11 - im Speicher des drahtlosen, mobilen, internetfähigen Mobiltelefons gespeichert.
94 Zum Patentanspruch 27
95 Patentanspruch 27 in der Fassung des Hauptantrags stimmt mit der erteilten Fassung dieses Patentanspruchs überein und betrifft ein drahtloses Ausgabegerät, das einer oder mehreren Informationsvorrichtungen Ausgabedienste zur Verfügung stellt. Bei dem Ausgabegerät und den Informationsvorrichtungen handelt es sich um unterschiedliche Geräte (Merkmal MA.1).
96 Das drahtlose Ausgabegerät beinhaltet eine Markierungs-, Anzeige- oder Audiovorrichtung („marking engine“, „display engine“, „audio engine“) zur Erzeugung von Ausgaben (Merkmal MB.1). Bei der Markierungsvorrichtung handelt es sich um diejenige Einheit eines Druckers, die den Druckvorgang tatsächlich ausführt und die z. B. eine Rastergrafik auf Papier oder ein anderes Medium aufbringt (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0059]). Im Fall eines Laserdruckers besteht die beanspruchte Druckereinheit aus dem Laser und dem Mechanismus, der den Toner letztendlich auf das Papier bringt. Dementsprechend wird der Fachmann die anspruchsgemäße Markierungsvorrichtung als Druckwerk verstehen. Anzeige- oder Audiovorrichtung sind hingegen Wiedergabegeräte für Bild oder Ton, z. B. ein Display oder ein Lautsprecher.
97 Laut Merkmal MB.2 umfasst das drahtlose Ausgabegerät eine Ausgabe-Steuereinheit („Ausgabecontroller“), die die Funktionalitäten des Ausgabegeräts umsetzt. Die Ausgabe-Steuereinheit kann laut Streitpatent innerhalb oder auch außerhalb des Ausgabegeräts angeordnet sein. Die Ausgabe-Steuereinheit kann z. B. als PC, Workstation oder Server („print server“) verwirklicht sein, an den bzw. an die ein Drucker angeschlossen ist (vgl. Streitpatentschrift, Abs. [0023]; [0037]).
98 Weiterhin enthält das drahtlose Ausgabegerät einen oder mehrere eingebettete Prozessoren (Merkmal MB.3), eine Speichereinheit sowie eine drahtlose Kommunikationseinheit. Letztere umfasst eine Hochfrequenz-Steuereinheit, die eine Datenverarbeitung in Echtzeit auf der physikalischen Schicht des Protokollstapels unterstützt und das Ausgabegerät in die Lage versetzt, mit den Informationsvorrichtungen zu kommunizieren (Merkmal MB.4).
99 Gemäß Merkmal MB.5 ist das drahtlose Ausgabegerät mit einer Benutzerschnittstelle ausgestattet, über die ein Benutzer die Funktionen der Ausgabe-Steuereinheit konfigurieren und verwalten kann.
100 Ferner hat das drahtlose Ausgabegerät ein Betriebssystem zur Verwaltung einer oder mehrerer Anwendungen, die auf der Ausgabe-Steuereinheit laufen (Merkmal MB.6).
101 Das drahtlose Ausgabegerät ist dazu eingerichtet, die nachfolgenden Verfahrensschritte auszuführen:
102 Merkmal MC.1 sieht vor, eine oder mehrere Software-Anwendungen auf die Ausgabe-Steuereinheit herunterzuladen oder dort zu installieren, um Eigenschaften und Fähigkeiten der Ausgabe-Steuereinheit zu aktualisieren oder zu verändern, wobei Download oder Installation der Software-Anwendungen von besagtem Betriebssystem unterstützt werden.
103 Gemäß Merkmal MC.2 wird die Kommunikationseinheit dazu verwendet, es einer Informationsvorrichtung zu ermöglichen, den vom drahtlosen Ausgabegerät bereitgestellten Ausgabedienst zu ermitteln, wobei diese Ermittlung wenigstens teilweise auf der räumlichen Entfernung zwischen drahtlosem Ausgabegerät und Informationsvorrichtung beruht.
104 Laut Merkmal MC.3 wird über die im drahtlosen Ausgabegerät enthaltene Kommunikationseinheit eine Hochfrequenz-Verbindung mit der Informationsvorrichtung, die das drahtlose Ausgabegerät entdeckt hat, eingerichtet.
105 Merkmal MC.4 besagt, dass von der Kommunikationseinheit des drahtlosen Ausgabegeräts über die eingerichtete Hochfrequenz-Verbindung geräteabhängige Attribute an die Informationsvorrichtung geschickt werden. Die Attribute sind dabei im drahtlosen Ausgabegerät gespeichert und entsprechen diesem.
106 Gemäß Merkmal MC.5 werden über die eingerichtete Hochfrequenz-Verbindung Ausgabedaten von der Informationsvorrichtung drahtlos empfangen, wobei die empfangenen Ausgabedaten wenigstens zum Teil die geräteabhängigen Attribute betreffen, die wiederum dem drahtlosen Ausgabegerät entsprechen. Dabei sind die Attribute von der Kommunikationseinheit des drahtlosen Ausgabegeräts über die Hochfrequenz-Verbindung übertragen worden.
107 In Merkmal MC.6 wird beansprucht, dass an der Ausgabe-Steuereinheit Ausgabeverwaltungsfunktionen angeboten werden, die ein Speichern, ein In-eine-Warteschlange-Setzen oder ein Spooling betreffend wenigstens einen Teil der empfangenen Ausgabedaten umfassen, wobei besagte Speichereinheit zum Rendern bzw. Erzeugen eines Bildes genutzt wird.
108 Gemäß Merkmal MC.7 wird wenigstens ein Teil der drahtlos empfangenen Ausgabedaten aus der Speichereinheit an die Markierungs-, Anzeige- oder Audiovorrichtung des Ausgabegeräts übermittelt, um wenigstens einen Teil der Ausgabedaten zu rendern.
109 Das drahtlose Ausgabegerät stellt der Informationsvorrichtung den Ausgabedienst bereit, nachdem dieser von der Informationsvorrichtung drahtlos entdeckt worden ist, wobei dies zumindest teilweise auf der Funkreichweite zwischen drahtlosem Ausgabegerät und Informationsvorrichtung beruht (Merkmal MD).
110 Das Streitpatent hat in der Fassung des Hauptantrags keinen Bestand, weil die jeweiligen Gegenstände seines Patentanspruchs 1 sowie seiner nebengeordneten Patentansprüche 23 und 27 nicht patentfähig sind. Von Ausführungen zur Frage der Zulässigkeit dieser Fassung war angesichts dessen abzusehen.
111 1. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit ausgehend von der Druckschrift K6 in Verbindung mit der Lehre der Druckschrift K9.
112 Die vorveröffentlichte Druckschrift K6 lehrt ein Verfahren für eine Dienstintegration im pervasiven Computing, bei dem ein tragbares Steuergerät („control device“) über eine drahtlose Kommunikationsverbindung einen Dienst eines „embedded systems“ in Anspruch nimmt (vgl. K6, Seite 1, Abstract; Seite 2, linke Spalte, zweiter Absatz). Bei dem Steuergerät kann es sich aus fachmännischer Sicht z. B. um ein Mobiltelefon, bei dem „embedded system“ um einen Drucker handeln, auf dem digitale Inhalte ausgedruckt werden sollen (vgl. K6, Abstract, siehe „We will demonstrate, by using print service as an example, how the control device can use the services provided by the embedded systems in its environment.“; Seite 1, rechte Spalte, dritter Absatz, siehe „It also contains communication devices for both long and short-range communication. The long-range communication device is similar to the current cellular phones, and it is used to connect the control device to the internet.”; Seite 4, rechte Spalte vorletzter Absatz). Zwar erläutert die Druckschrift K6 das bekannte Verfahren vornehmlich am Beispiel eines Desktop-PCs mit angeschlossenem Drucker (vgl. K6, Seite 8, Abschnitt 3.4 u. a.), jedoch zieht die Druckschrift K6 – was das Steuergerät anbelangt – auch High-End-Mobiltelefone, wie z. B. den Nokia 9110 Communicator in Betracht (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, erster Absatz, siehe „Our ideas of a control device resembles the possible future versions of current high-end cellular phones, such as Nokia 9110 Communicator [4].“). Merkmal M1 geht damit aus der Druckschrift K6 hervor.
113 Bei einem solchen Mobiltelefon liest der Fachmann eine Sprachkommunikationsfunktion mit, so dass die Druckschrift K6 auch das Merkmal M2.1 offenbart.
114 Ausweislich der Druckschrift K6 soll die kurzreichweitige Kommunikationseinheit des Mobiltelefons ein Verbindungsprotokoll nutzen können, das dem Bluetooth-Standard zumindest ähnlich ist (vgl. K6, Seite 1, rechte Spalte, letzter Absatz bis Seite 2, linke Spalte, erster Absatz, siehe „The short-range communication device has characteristics similar to those provided by Bluetooth [3].“). Echtzeitfähige Datenverarbeitung auf den Schichten des Protokoll- bzw. Netzwerkstapels ist damit gewährleistet (Merkmal M3.1).
115 Weiterhin gibt die Druckschrift K6 konkrete Hinweise darauf, eine Bildgebungsanwendung und eine Videoanwendung vorzusehen; denn die Druckschrift K6 erwähnt neben Druckern noch andere „embedded systems“, einen Videorekorder und eine Digitalkamera, welche einen Videostrom bzw. Bilder an das Steuergerät bzw. Mobiltelefon liefern (vgl. K6, Seite 8, rechte Spalte, erster Absatz, siehe „For example, a VCR could offer a service that would provide a video stream for the control device, a digital camera could offer a service that would provide still pictures for the control device, etc.“). Das Empfangen eines Videostroms und eines Bildes setzt aber eine auf dem Steuergerät vorhandene Videoanwendung und eine Bildgebungsanwendung voraus (Merkmale M3.2, M3.3).
116 Die Druckschrift K6 offenbart jedoch weder einen berührungsempfindlichen Bildschirm noch eine graphische Benutzerschnittstelle, die die Auswahl einer Funktion über den berührungsempfindlichen Bildschirm ermöglicht (Merkmale M3.4, M3.5).
117 Dass das Steuergerät bzw. Mobiltelefon der Druckschrift K6 über einen Prozessor und eine Speichereinheit zum Speichern digitaler Inhalte verfügt, setzt der Fachmann als aus seinem fachmännischen Wissen bekannt voraus (Merkmal M3.6).
118 Die Druckschrift K6 beschreibt das Drucken eines Dokuments aus einem Texteditor (FooPad) heraus (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, dritter Absatz, siehe „For example, consider a situation where we want to print a document from a text editor running in the control device.”; Seite 8, rechte Spalte, vorletzter Absatz, siehe „In short, FooPad is the application that requests the print service from the control device. It uses the lookup service to find the driver registry.”). Ein Texteditor stellt eine Dokumentenerstellungsanwendung dar, und ein Dokument repräsentiert einen gespeicherten digitalen Inhalt. Merkmal M3.7 ist somit in der Lehre der Druckschrift K6 verwirklicht.
119 Eine E-Mail-Applikation mit graphischer Benutzerschnittstelle i. S. d. Merkmals M3.8 geht aus der Druckschrift K6 nicht hervor.
120 In der Druckschrift K6 wird darauf hingewiesen, dass das bekannte Steuergerät dazu ausgelegt ist, zumindest eine temporäre Internetverbindung aufzubauen (vgl. K6, Seite 1, rechte Spalte, vorletzter Absatz; Seite 4, rechte Spalte, vorletzter Absatz, siehe „The control device also contains a temporary Internet connection.“). Dementsprechend ist auf dem Steuergerät auch eine Browseranwendung zum Navigieren im Internet verfügbar (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, erster Absatz, siehe „For example, some types of mobile code could contain URLs or HTML pages that would be `executed´ in a web browser.“ - Merkmal M3.9).
121 Ein Betriebssystem liest der Fachmann beim Steuergerät der Druckschrift K6 mit. Außerdem stellt das in der Druckschrift K6 vorgestellte CUES- („Control for Ubiquitous Embedded Systems“-) System eine Programmierschnittstelle in Gestalt des SMAF- („Simple Mobile Agent Facility“-) Systems zur Verfügung, das auf dem Steuergerät läuft (vgl. K6, Fig. 3; Fig. 4). SMAF nutzt JAR-Files (Java-Archive- Dateien), die, wie der Fachmann weiß, in Java erstellte Klassenbibliotheken und ausführbare Programme verteilen und bereitstellen (vgl. K6, Fig. 3, siehe „… the SMAF system uses the JAR file for class loading.“; Seite 7, linke Spalte, vorletzter Absatz, siehe „While the agent executes, the SMAF system uses the agent´s JAR byte array for class loading. We do this by using our custom Java classloader.”). Insoweit unterstützt SMAF die Kommunikation zwischen den auf dem Steuergerät vorhandenen Anwendungen und den Diensten, die von einer Gerätetreiber-Registrierungsdatenbank („driver registry“) und den darin enthaltenen Dienstvermittlungsobjekten („service mediator objects“ SMOs) zur Verfügung gestellt werden.
122 Die „Driver Registry“ und die an mobile Codes gebundenen SMOs (vgl. K6, Fig. 4, siehe „(3) The driver registry downloads the mobile code that provides a print service from the printer.“; Fig. 5, siehe „The SMO can be bound to the executing mobile code or to a static service provider that is part of the control device“) fungieren zusammen als Geräteverwaltungsanwendung, die die vom Steuergerät für die Anwendungen bereitgestellten Dienste verwaltet und insbesondere das Mapping bzw. die Zuweisung zwischen Dienstvermittlungsobjekten („service mediator objects“ SMOs) und denjenigen Geräten organisiert, die einen Dienst letztendlich erbringen (vgl. K6, Seite 9, rechte Spalte, zweiter Absatz – teilweise Merkmal M3.10). Mit einem SMO wird den Anwendungen ganz allgemein ein Objekt der Java-Klasse „Capability“ bereitgestellt, welches dazu verwendet wird, den gewünschten Dienst auszuführen (vgl. K6, Seite 9, rechte Spalte, dritter Absatz, siehe „Each SMO presents a capability for applications to perform the corresponding service [37].“). Als Beispiele für Anwendungen, die solche Dienste nutzen, gehen aus der Druckschrift K6 Dokumenterstellungs-, Video- und Browser-Anwendung hervor (siehe oben). E-Mail- und Audio-Anwendungen sind dort jedoch nicht genannt (restlicher Teil von Merkmal M3.10).
123 Insbesondere wird der Fachmann unter der Gerätetreiber-Registrierungsdatenbank („driver registry“) zusammen mit dem „Print service mediator object“ (SMO) (vgl. K6, Fig. 6; Seite 9, rechte Spalte, dritter Absatz, siehe „The SMO also provides a fixed service interface, i. e. the print service has a fixed interface defined by the corresponding SMO.“) und dem zugeordneten mobilen Code einen Ausgabeverwalter verstehen, der das Vermittlungsobjekt für den Druckdienst („Print service mediator object“ SMO) verwaltet und die Ausgabe digitaler Inhalte an ein Ausgabegerät unterstützt (Merkmal M3.11).
124 Weiterhin offenbart die Druckschrift K6 das „mobile code protocol“ (MCP), dass die Kommunikation zwischen dem Steuergerät und einem „embedded system“, z. B. einem Drucker ermöglicht (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, zweiter Absatz, siehe „The mobile code protocol (MCP) is the most important component in the CUES system, as it enables communication between the control device and various embedded systems.“).
125 MCP stellt u. a. einen Dienst für die Drahtlos-Suche nach Geräten bzw. Druckern in der Umgebung des Steuergeräts bereit (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, drittletzter Absatz, siehe „Scan active systems“). Demnach geht aus der Druckschrift K6 hervor, dass sich in Funkreichweite befindliche Drucker mittels der „Scan active systems“-Funktion des Protokolls MCP suchen lassen (Merkmal M4.1).
126 Dieser Dienst erlaubt es im Übrigen, dass die zu übertragenden Daten ein gerätespezifisches Format haben. So kommt in der von der Beklagten zitierten Textstelle auf Seite 5, rechte Spalte, fünfter Absatz der Druckschrift K6 (siehe „The transmitted data may have arbitrary length and format.“) zum Ausdruck, dass mit dem in MCP implementierten Dienst „Send data“ grundsätzlich eine beliebige Datenmenge und ein beliebiges Format übertragen werden können. Welche Datenmenge und welches Format aber im konkreten Anwendungsfall übertragen werden, hängt von der jeweiligen auf dem Steuergerät genutzten Anwendung und dem mobilen Code ab, der von dem Ausgabegerät heruntergeladen worden ist.
127 Mit Hilfe der Funktion „Query system information“ kann das Steuergerät von den entdeckten Geräten in der Umgebung verschiedene Arten von Attributen abfragen. So können für jedes Gerät eine ID, eine Beschreibung („description string“) und eine Typ-Nummer („type number“) als Attribute empfangen werden (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, vorletzter Absatz). Außerdem können als Attribute Informationen über von den Geräten bereitgestellte mobile Codes abgefragt werden (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, letzter Absatz, siehe „Query mobile code information“). Ein solcher mobiler Code – wenn auf das Steuergerät heruntergeladen und dort ausgeführt – steuert die Kommunikation mit demjenigen Gerät bzw. Drucker, von dem er heruntergeladen worden ist (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, zweiter Absatz, siehe „The mobile code provides a standard service interface for the control device and carries out the possible communication with the embedded system.“).
128 Ferner kann ein ganz bestimmter Typ von mobilem Code vom Steuergerät angefordert und heruntergeladen werden (vgl. K6, Seite 5, rechte Spalte, zweiter Absatz, siehe „Query a mobile code“). Insoweit ist Merkmal M4.2 in der Lehre der Druckschrift K6 verwirklicht.
129 Eine Authentisierung des Benutzers des Steuergeräts oder des Steuergeräts selbst, um den Dienst des ermittelten Geräts bzw. Druckers nutzen zu können, wird in der Druckschrift K6 nicht angesprochen (Merkmal M4.3).
130 Für die Ausgabe von Daten an einem Drucker sieht die Druckschrift K6 sowohl eine automatische als auch eine benutzerunterstützte Dienstintegration vor (vgl. K6, Seite 8, Abschnitt 4.1; Seite 9, Abschnitt 4.2). Wird bei automatischer Dienstintegration aus dem Texteditor FooPad heraus ein Druckdienst angefordert, was durch eine entsprechende Interaktion des Anwenders mit einer Benutzerschnittstelle ausgelöst wird, wird in der Folge durch die „driver registry“ aus der Menge der gefundenen Drucker ein ganz bestimmter Drucker ausgewählt, z. B. das erste Drucksystem (vgl. K6, Seite 10, rechte Spalte, erster Absatz, siehe „In case there are several embedded systems in the environment providing the print service, the driver registry selects, in a non-interactive mode, the first system.“). Im Fall einer benutzerunterstützten Dienstintegration wird der Anwender hingegen gefragt, welchen der gefundenen Drucker er auswählen möchte (vgl. K6, Seite 10, rechte Spalte, erster Absatz, siehe „If the registry is in an interactive mode, it asks the user what system should be selected.“). Der Anwender wählt dann den Drucker aus einer Liste aktiver Systeme aus (vgl. K6, Seite 10, rechte Spalte, letzter Absatz bis Seite 11, linke Spalte, erster Absatz, siehe „… he or she selects the printer in the control device´s list of active systems.“). Somit findet sowohl bei automatischer als auch benutzerunterstützter Dienstintegration eine Auswahl eines Druckers statt, die auf eine Interaktion des Anwenders mit einer Benutzerschnittstelle zurückgeführt werden kann. Eine Druckerauswahl über einen berührungsempfindlichen Bildschirm geht aus der K6 hingegen nicht hervor. Merkmal M4.4 ist sonach nur zum Teil offenbart.
131 Wird in der Druckschrift K6 aus der Dokumentenerstellungsanwendung FooPad ausgedruckt, werden die digitalen Inhalte unter Beteiligung der „driver registry“ zunächst an das „print service mediator object“ SMO und dann an den auf das Steuergerät heruntergeladenen mobilen Code in Form von „Servicedaten“ übergeben (vgl. K6, Seite 10, rechte Spalte, zweiter Absatz, siehe „When FooPad invokes the service, the mobile Code receives the service data via the SMO.“).
132 Bei diesen „Servicedaten“ handelt es sich um mit Verwaltungsinformationen angereicherte Nutzdaten, die in der weiteren Verarbeitung noch in ein Komprimierungsformat überführt und erst dann an den Drucker übermittelt werden. Die „Servicedaten“ werden aus FooPad heraus zunächst an eine der im SMO über den Modifikator „public“ ausgezeichneten Methoden weitergegeben (vgl. K6, Figur 6). Da aber jede der im SMO deklarierten Methoden eine Druckfunktion implementiert, die in erster Linie die zu druckenden Daten als Eingabe erwartet und nicht etwa Daten für eine Kommunikationsverbindung, versteht der Fachmann unter den „Servicedaten“ diejenigen digitalen Inhalte in einem ursprünglichen bzw. konvertierten Dateiformat, die als Nutzdaten an einen Drucker geschickt werden sollen und die auf den Schichten des Protokollstapels mit Verwaltungsinformationen (z. B. einem Header oder Trailer) angereichert worden sind.
133 „Driver registry“, „print service mediator object“ SMO und mobiler Code bilden zusammen einen Ausgabeverwalter i. S. d. Streitpatents, der vom Betriebssystem des Steuergeräts natürlich unterstützt wird. Merkmal M4.5 wird damit durch die Lehre der Druckschrift K6 verwirklicht.
134 Der mobile Code erzeugt aus den empfangenen digitalen Inhalten Ausgabedaten, die an den ausgewählten Drucker geschickt werden. Dadurch, dass der mobile Code im Zuge dessen zumindest „Servicedaten“ komprimiert, bevor er diese an ein Ausgabegerät überträgt (vgl. K6, Seite 10, rechte Spalte, zweiter Absatz, siehe „The mobile code then handles the details of how the service is actually implemented, e. g. what communication is required between the mobile code and the printer, etc. For example, the mobile code we currently use first compresses the service data and then sends it to the printer.”), leistet er einen technischen Beitrag für Ausgabedaten, so dass sich die Informationen über den mobilen Code zumindest indirekt auf die Ausgabedaten auswirken.
135 Weil der mobile Code vom jeweiligen Ausgabegerät abhängig ist (z. B. Druckertyp, Bildanzeigegerät, Video- oder Audioausgabegerät), von dem er auf das jeweilige Steuergerät heruntergeladen worden ist, ist auch das bei der Komprimierung der „Servicedaten“ verwendete Komprimierungsformat geräteabhängig. So unterscheiden sich die Komprimierungstechniken von Textdateien, die an einen PostScript-Drucker geschickt werden, und von Bild- oder Videodateien (z. B. bei Verkleinerung von JPEG- oder MPEG-Dateien), die an ein Anzeigegerät geschickt werden, grundlegend voneinander. Gerade in einem solchen Fall erweisen sich die Komprimierungsformate für Ausgabedaten als gerätespezifisch, obwohl dasselbe Übertragungsmedium vorliegt, nämlich eine Funkschnittstelle.
136 Der Figur 7 der Druckschrift K6 entnimmt der Fachmann darüberhinaus, dass der mobile Code zumindest dazu beiträgt, als reine Textdatei vorliegende digitale Inhalte auf dem Steuergerät in eine PostScript-Datei zu wandeln, die laut Seite 10, rechte Spalte, zweiter Absatz der Druckschrift K6 noch in ein Komprimierungsformat überführt wird und danach auf einem PostScript-Drucker („Printer X (HP 5M PS)“) verarbeitet und ausgegeben werden kann.
137 Dementsprechend fungiert der mobile Code als Konverter oder zumindest als Bestandteil eines solchen, der Text nach PostScript überträgt und somit geräteabhängige Ausgabedaten erzeugt. Insoweit hängen die Ausgabedaten mit dem jeweils ausgewählten Drucker zusammen, von dem Attribute betreffend Mobilcodeinformationen, Geräte-ID, -Typ-Nummer und -beschreibung empfangen worden sind, was wiederum bedeutet, dass Ausgabedaten und Attribute des ausgewählten Druckers miteinander in Beziehung stehen (Merkmal M4.6).
138 Gemäß der Lehre der Druckschrift K6 sendet der mobile Code die erzeugten Ausgabedaten drahtlos an den Drucker (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, dritter Absatz, siehe „When the service is invoked, the mobile code carries out the subsequent communication with the printer in order to complete the service, i. e. the code sends the print data to the printer.“ – Merkmal M4.7).
139 Ferner lehrt die Druckschrift K6, dass aus einem Texteditor, z. B. FooPad, heraus gedruckt werden kann. Der Druckvorgang kann durch Betätigen einer Drucktaste ausgelöst werden (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, vorletzter Absatz, siehe „For example, consider a situation where we want to print a document from a text editor running in the control device. When we press the editor´s print button, the control device scans its environment to see if an embedded system providing the print service is present.”; Seite 10, rechte Spalte, zweiter Absatz, siehe „When FooPad invokes the service, the mobile code receives the service data via the SMO.”). Dies setzt voraus, dass der Texteditor als Anwendung betriebsbereit bzw. aktiviert ist, um digitale Inhalte überhaupt auszugeben (erster Teil von Merkmal M5).
140 In der Druckschrift K6 ist allerdings nicht die Rede von einer Verifikation von Authentifizierungs- oder Sicherheitsinformationen (zweiter Teil von Merkmal M5). Darüber hinaus wird in der Druckschrift K6 weder eine E-Mail- noch eine Audio-Applikation angesprochen (dritter Teil von Merkmal M5).
141 Die Ausführungen der Druckschrift K6 betreffend automatische und benutzerunterstützte Integration eines exemplarisch beschriebenen Druckdienstes (vgl. K6, Abstract: „We will demonstrate, by using print service as an example, how the control device can use the services provided by the embedded systems in its environment.“) können, wie der Fachmann weiß, grundsätzlich auf jede Art von Anwendungen und Diensten auf dem Steuergerät bzw. Mobiltelefon übertragen werden, die mit einem Ausgabegerät kommunizieren müssen.
142 Aufgrund des in der Druckschrift K6 gegebenen Hinweises, dass die Sicherheitsanforderungen betreffend einen mobilen Code in Verbindung mit einem mobilen und pervasiven Computing noch nicht gänzlich berücksichtigt worden sind (vgl. K6, Seite 12, linke Spalte, zweiter Absatz), hatte der Fachmann Veranlassung, Sicherheitsaspekte bei der Verwendung von Verbindungsprotokollen ergänzend zu berücksichtigen. Auf der Suche nach entsprechenden Vorbildern stieß er auf die Druckschrift K9, in der u. a. in Bezug auf Informationssicherheit die Vorzüge von drahtlosen Kommunikationsprotokollen wie etwa Bluetooth oder IEEE 802.11 bei der Datenübertragung geschildert werden.
143 Die Druckschrift K9 beschreibt das Suchen und Auffinden von Bluetooth-Ausgabegeräten, z. B. Druckern oder Faxgeräten, die sich in der Nähe eines mobilen Steuergeräts befinden sowie das Einrichten einer Netzwerkverbindung (vgl. K9, Seite 4, rechte Spalte, drittletzter Absatz, siehe „The INQUIRY message is typically used for finding public printers, faxes and similar equipment with an unknown address.“). In der Druckschrift K9 wird darüber hinaus ausgeführt, dass in Bluetooth – um drahtlose Verbindungen entsprechend abzusichern – Mechanismen für Authentisierung und Datenschutz vorgesehen sind. Bluetooth unterstützt Maßnahmen für Authentisierung und Verschlüsselung sowohl auf Anwendungs- als auch Bitübertragungsschicht und umfasst insbesondere eine „Challenge-Response“-Routine für ein Authentifizierungsverfahren (vgl. K9, Seite 2, rechte Spalte, vierter Absatz, siehe „Similar amount of protection compared to a cable“; Seite 7, linke Spalte, Abschnitt „J. Authentication and Privacy“). Ferner macht die Druckschrift K9 Ausführungen zu drahtlosen Verbindungen gemäß dem IEEE 802.11-Standard, der bekanntlich einen Standard zur Authentifizierung und Autorisierung in IEEE-802-Rechnernetzen darstellt und somit genauso wie Bluetooth die Informationssicherheit unterstützt. Insbesondere definiert der IEEE 802.11-Standard zusätzliche Access-Point- und Sicherheitsprotokolle (vgl. K9, Seite 7, rechte Spalte, letzter Absatz, siehe „The IEEE 802.11 standard defines RF and IR physical layers, Media Access Control (MAC) layer for LAN connectivity and additional access point and security protocols.”). Im Übrigen weist die Druckschrift K9 darauf hin, dass der IEEE 802.11-Standard zudem eine kurzreichweitige, Bluetooth-ähnliche Lösung mitberücksichtigt (vgl. K9, Seite 8, linke Spalte, erster Absatz).
144 Somit geht Merkmal M4.3 aus der Druckschrift K9 hervor. Dabei liest der Fachmann in der Druckschrift K9 mit, eine Verifikation von Authentisierungs- und Sicherheitsinformationen vor der Inanspruchnahme eines Dienstes, z. B. eines Druckdienstes, vorzusehen (zweiter Teil von Merkmal M5).
145 Für den Fachmann lag es somit auf der Hand, bei Implementierung des CUES-Systems der Druckschrift K6 für die Drahtlos-Verbindung neben dem Protokoll MCP auch eine Lösung nach dem Bluetooth- oder dem verwandten IEEE 802.11-Standard vorzusehen, zumal MCP als geeignet erscheint, auf dem Protokollstapel für kurzreichweitige Funkverbindungen aufzusetzen (vgl. K6, Seite 5, rechte Spalte, vorletzter Absatz).
146 Auf die von der Beklagten zusätzlich aufgeworfene Frage, ob im November des Jahres 2000 Mobiltelefone mit ausreichenden Ressourcen tatsächlich zur Verfügung standen, kommt es bei der Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht entscheidungserheblich an. Zu beurteilen ist im Rahmen dieser Prüfung der beanspruchte Gegenstand in der Gesamtheit seiner Lösungsmerkmale.
147 Im Prioritätszeitpunkt, Anfang November 2000, gehörte das Konzept, in einem mobilen Endgerät, z. B. einem High-End-Mobiltelefon, möglichst viele Dienste und Anwendungen zu integrieren und dabei moderne Bedienelemente zu berücksichtigen, zum fachmännischen Wissen. Es lag jedenfalls im Rahmen fachmännischen Überlegens, das Konzept einer Anwendung mobiler Codes auf Mobiltelefone in der beanspruchten Allgemeinheit als Ziel ins Auge zu fassen, mag sich die Realisierung eines solchen Konzepts im November 2000 auch als schwierig erwiesen haben oder als noch unpraktikabel erschienen sein (vgl. BPatG München, Beschluss vom 13. August 1997 – 20 W (pat) 48/95 -, BPatGE 38, 245 - 250 - Videowiedergabegerät; BPatG München, Beschluss vom 8. Juni 1998 – 20 W (pat) 78/96 -, BPatGE 40, 90-95 – elektronische Hochgeschwindigkeitskamera; BGH GRUR 1996, 857 – Rauchgasklappe).
148 Dass der Wunsch, ein Mobiltelefon mit diversen Anwendungen auszustatten, damals hinlänglich bekannt war, zeigt beispielsweise die Druckschrift K14. Dort wird u. a. vorgeschlagen, auf einem Mobiltelefon neben Bürosoftware („Mobile office applications“), die gewöhnlich Textverarbeitung mit umfasst, E-Mail- und Audio-/Video-Anwendungen vorzusehen (vgl. K14, Seite 125, linke Spalte, siehe „Applications and services“ – restlicher Teil von Merkmal M3.10; dritter Teil von Merkmal M5). Zudem offenbart die Druckschrift K14 ein drahtloses Endgerät mit berührungsempfindlichem Bildschirm und graphischer Benutzerschnittstelle. Der Benutzer kann an dem Bildschirm auch Dienste auswählen (vgl. K14, Seite 131, Fig. 14, siehe graphische Benutzeroberfläche (GUI) mit Eingabestift – Merkmale M3.4, M3.5, M3.8; restlicher Teil von Merkmal M4.4). Dass die im Hauptantrag beanspruchte konkrete Aggregation dieser Merkmale der Merkmalsgruppe 3 („Group 3“) mit einem besonderen technischen Vorteil verbunden wäre, ist nicht ersichtlich.
149 Zudem geht aus der Einleitung der Druckschrift K6 hervor, dass deren Lehre mit einem Handheld verwirklicht werden kann, welches Module sowohl für lang- als auch kurzreichweitige Kommunikationsverbindungen beinhaltet, wobei das Modul für langreichweitige Kommunikationsverbindungen den aktuellen Mobiltelefonen ähnlich ist (vgl. K6, Seite 1, rechte Spalte, dritter Absatz, siehe „The long-range communication device is similar to the current cellular phones, and it is used to connect the control device to the Internet.“). Demnach ist das angesprochene Handheld mit einem Modul derart ausgestattet, dass es prinzipiell über das Mobilfunknetz mit anderen im Netz befindlichen Geräten z. B. via SMS, Sprachanruf oder das Internet kommunizieren kann. Der Fachmann liest an dieser Textstelle mit, dass die Lehre der Druckschrift K6 auf ein mobiles Informationsgerät, nämlich ein Handheld, übertragen werden kann, welches sich hinsichtlich der Merkmale M3.8, M3.10 und M4.4 in seiner Funktionalität von einem Mobiltelefon mit E-Mail-Applikation, Audio-Anwendung und berührungsempfindlichem Bildschirm im Konzept nicht unterscheidet.
150 Unabhängig davon unterstreicht der in der Druckschrift K6 gegebene Hinweis auf zukünftige Versionen von High-End-Mobiltelefonen (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, erster Absatz, siehe „Our idea of a control device resembles the possible future versions of current high-end cellular phones, such as Nokia 9110 Communicator [4].“), dass die Druckschrift K6 Mobiltelefone als Steuergeräte für das bekannte CUES-System in Betracht zieht. Angesichts dieses Hinweises war es für den Fachmann nur folgerichtig, an High-End-Mobiltelefone zu denken, wenn es darum ging, das aus der Druckschrift K6 bekannte Konzept mobiler Codes zur Dienstintegration umzusetzen.
151 Der in diesem Zusammenhang erhobene Einwand, die Druckschrift K6 sei zur Lösung der Aufgabe verfasst worden, eine möglichst große Anzahl von mobilen Codes speichern und ausführen zu können, weswegen Mobiltelefone als Steuergeräte für CUES-Systeme ungeeignet seien, überzeugt nicht. Denn die Autoren der Druckschrift K6 hatten im Blick, die Anzahl von gleichzeitig gespeicherten mobilen Codes im Rahmen zu halten und damit an die vorhandene Speicherkapazität anzupassen. Hierfür spricht insbesondere, dass die Druckschrift K6 vorsieht, einen von einem Ausgabegerät heruntergeladenen mobilen Code nach Gebrauch wieder vom Steuergerät zu entfernen (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, dritter Absatz, siehe „After the mobile code is no longer needed, the control device terminates and discards it.“; Seite 8, rechte Spalte, dritter Absatz, siehe „After the service is no longer needed or the control device is no longer in the vicinity of the embedded system, the mobile code is terminated and discarded.“).
152 Gleiches gilt für den Einwand, die einfachen Betriebssysteme vorbekannter Multimedia-Telefone könnten keine Java-Ausführungsumgebung bereitstellen. Die Lehre der Druckschrift K6 erfordere jedoch, dass das Steuergerät eine Java-Ausführungsumgebung bereitstellen könne. Die Java 2-Plattform JDK-Version 1.2 sei jedoch nur für bestimmte Betriebssysteme ausgelegt, nämlich für Windows, Solaris oder Linux.
153 Diesem Einwand steht entgegen, dass in der Einleitung der Druckschrift K6 darauf hingewiesen wird, dass auch Java Embedded Server (JES) mobile Codes und dynamisches Laden von Diensten unterstützt. In der Druckschrift K6 (vgl. dort Seite 3, rechte Spalte, vorletzter Absatz) wird JES als eine auf den Einsatz in „embedded systems“ zugeschnittene Distribution der Java-Laufzeitumgebung beschrieben, was auch eine Verwendung in Mobiltelefonen mit einschließt. Dem Fachmann war zudem im November 2000 geläufig, dass sich JES auf Mobiltelefone aus der zweiten Generation anwenden ließ. Außerdem war der Fachwelt damals die voll modular aufgebaute Java Plattform 2 Micro Edition (J2ME), bekannt, die ebenso eine geeignete Umsetzung von Java für mobile Endgeräte wie etwa Mobiltelefone oder PDAs darstellt. Dass bei Anwendung des CUES-Konzepts der Druckschrift K6 auf Mobiltelefone eine Java-Laufzeitumgebung gewählt werden muss, die auch bei beschränkteren Ressourcen „lebensfähig“ ist, wie z. B. JES oder J2ME, ist aus fachmännischer Sicht zudem selbstverständlich.
154 Ferner hält auch der Einwand, die Druckschrift K6 beschreibe lediglich ein Konzept, das prüft und feststellt, ob ein Steuergerät mit dem „richtigen“ eingebetteten System kommuniziert, weswegen sie für den Fachmann keinerlei Veranlassung liefere, das bekannte System mit einem anderen Authentifizierungs-verfahren zu kombinieren, einer näheren Überprüfung nicht stand.
155 So wird der Umstand, dass die Lehre der Druckschrift K6 darauf beruht, dass auf dem Steuergerät ein „Register“ bereitgestellt wird, um den Zugriff auf Dienste nur von „richtigen“ eingebetteten Systemen aus zu ermöglichen, den Fachmann nicht davon abhalten, nach weiteren Sicherheitsvorkehrungen Ausschau zu halten. Aufgrund des in der Druckschrift K6 gegebenen Hinweises, dass in der Lehre der Druckschrift K6 Erfordernisse der Informationssicherheit noch nicht ausreichend berücksichtigt seien (vgl. K6, Seite 12, linke Spalte, zweiter und vierter Absatz; Seite 12, rechte Spalte, vierter Absatz), hatte der Fachmann jedenfalls eine konkrete Veranlassung, weitere Sicherheitsmaßnahmen in Betracht zu ziehen. Außerdem ist nicht erkennbar, dass die in der Druckschrift K9 vorgeschlagene Authentifizierung, die dazu geeignet ist, die Inanspruchnahme eines Dienstes auf eine gewisse Gruppe von Benutzern zu beschränken, der Lehre der Druckschrift K6 im Wege stünde.
156 Damit beruht der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ausgehend von der Druckschrift K6 in Verbindung mit der Lehre der Druckschrift K9 unter Berücksichtigung des durch die Druckschrift K14 belegten fachmännischen Wissens nicht auf erfinderischer Tätigkeit.
157 Der auf ein „Drahtloses mobiles internetfähiges Zelltelefon“ gerichtete Patentanspruch 23 gemäß Hauptantrag geht auch unter Berücksichtigung der oben unter II.6.2 auf S 27 f. beschriebenen Modifikationen inhaltlich nicht über den Patentanspruch 1 hinaus. Er hat aus den oben zum Patentanspruch 1 ausgeführten Gründen, die für die konkrete Aggregation der Merkmale des Patentanspruchs 23 in gleicher Weise gelten, ebenfalls keinen Bestand:
158 Dass gemäß Merkmal MIII.3 eine Funktion gestartet wird, indem ein entsprechendes graphisches Objekt auf dem Bildschirm herausgegriffen wird, offenbart auch die Druckschrift K14. Deren im Konzept bekanntes drahtloses Endgerät verfügt, wie ausgeführt, über einen berührungsempfindlichen Bildschirm, an dem mithilfe eines Eingabestifts Dienste ausgewählt werden können (vgl. K14, Seite 131, Fig. 14, siehe GUI mit Eingabestift). Ergänzend wird auf die untenstehenden Ausführungen zum Hilfsantrag R(I) verwiesen.
159 Wie sich aus den Ausführungen zum Merkmal M3.10 des Patentanspruchs 1 in der Fassung des Hauptantrags ergibt, ist auch das weiter gefasste Merkmal MIII.10, welches den Zugriff der Anwendungen des Mobiltelefons auf die Ausgabegeräte betrifft, in der Druckschrift K6 offenbart (vgl. K6, Seite 9, rechte Spalte, zweiter und dritter Absatz - siehe „Each SMO presents a capability for applications to perform the corresponding service [37].“).
160 Merkmal MIV.4 sieht vor, dass über die graphische Benutzerschnittstelle und den berührungsempfindlichen Bildschirm ein Ausgabegerät aus der Menge der entdeckten Ausgabegeräte ausgewählt wird, wobei sich die auswählbaren Ausgabegeräte in Funkreichweite zum Mobiltelefon befinden. Wie anhand des Beispiels der Druckschrift K14 gezeigt, waren graphische Benutzerschnittstelle und berührungsempfindlicher Bildschirm eines mobilen Endgeräts dem Fachmann aus dem Stand der Technik grundsätzlich bekannt (vgl. K14, Seite 131, Fig. 14, siehe GUI mit Eingabestift). Die Druckschrift K6 offenbart zudem, dass der Anwender aus einer Liste aktiver – sich dazu in Reichweite befindlicher - Systeme einen ein Ausgabegerät repräsentierenden Drucker auszuwählen vermag (vgl. K6, Seite 10, rechte Spalte, letzter Absatz bis Seite 11, linke Spalte, erster Absatz, siehe „… he or she selects the printer in the control device´s list of active systems.“). Ergänzend wird auf die Ausführungen unten zu den Merkmalen MC2 und MD des Patentanspruchs 27 verwiesen.
161 Merkmal MIV.6 sieht im Unterschied zu Merkmal M4.6 vor, dass mehrere geräteabhängige Attribute drahtlos vom Mobiltelefon empfangen werden. Aus dem in Figur 7 der Druckschrift K6 gezeigten, oben beschriebenen Beispiel geht hervor, dass als reine Textdatei vorliegende digitale Inhalte auf dem Steuergerät in eine PostScript-Datei konvertiert werden, die laut Seite 10, rechte Spalte, zweiter Absatz der Druckschrift K6 in ein Komprimierungsformat überführt wird. Insoweit hängen die Ausgabedaten mit dem jeweils ausgewählten Drucker zusammen, von dem mehrere Attribute betreffend Mobilcodeinformationen, Geräte-ID, -Typ-Nummer und –beschreibung über eine drahtlose Kommunikationsverbindung auf das mobile Steuergerät übertragen werden.
162 Auch der Gegenstand des Patentanspruchs 27 gemäß Hauptantrag beruht von der Lehre der Druckschrift K6 ausgehend in Verbindung mit dem Wissen des Fachmanns nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit.
163 So offenbart die Druckschrift K6 eine drahtlose Ausgabeeinrichtung in Gestalt eines Druckers, der einen Druckdienst für Informationsvorrichtungen, z. B. Handhelds oder andere mobile Steuergeräte bereitstellt (vgl. K6, Fig. 1; Seite 8, linke Spalte, zweiter Absatz u. a. – Merkmal MA.1).
164 Dass der Drucker der Druckschrift K6 über ein Druckwerk, einen Prozessor und einen Speicher verfügt, war dem Fachmann Anfang November des Jahres 2000 bekannt (Merkmale MB.1, MB.3).
165 Weiterhin verfügt der bekannte Drucker über eine Drahtlos-Kommunikationseinheit in Gestalt eines Adapters (vgl. K6, Fig. 4, siehe „Adapter“), mittels der sich der Drucker über Funk, z. B. per Bluetooth, mit Informationsvorrichtungen verbinden kann. Das Verbindungsprotokoll unterstützt somit echtzeitfähige Datenverarbeitung auf den Schichten des Netzwerkstapels (Merkmal MB.4).
166 Die Druckschrift K6 lehrt eine Systemkonfiguration, in der der Drucker an einen Desktop-PC („Intel Pentium 75, 32 Mbytes of RAM, and running Windows 95“) angeschlossen ist, welcher Druckaufträge drahtlos empfängt und an den Drucker weiterleitet (vgl. K6, Seite 8, linke Spalte, zweiter und dritter Absatz, siehe „This program relays the print requests to the actual printer attached to the PC, …“). Der Desktop-PC fungiert insoweit als „print server“ und damit als Ausgabe-Steuereinheit (Merkmal MB.2).
167 Dem Fachmann ist geläufig, dass einem Benutzer mit dem auf dem PC installierten Betriebssystem Windows 95 zugleich eine graphische Benutzerschnittstelle zur Verfügung gestellt wird, mit der er Funktionen des PCs, z. B. einen Netzwerkzugang, konfigurieren und Applikationen verwalten kann (Merkmale MB.5, MB.6).
168 Der Umstand, dass auf dem Desktop-PC diverse Java-Programme ablaufen können, die unterschiedliche „embedded systems“ simulieren (vgl. K6, Seite 8, linke Spalte, zweiter Absatz), setzt voraus, dass diese Programme zunächst auf den PC heruntergeladen und dort installiert worden sind. Dass sich durch jede dieser Installationen die Eigenschaften und die Funktionalität des Desktop-PCs ändern lassen, stellt eine Selbstverständlichkeit dar (Merkmal MC.1).
169 Weiterhin offenbart die Druckschrift K6 eine drahtlose Suchfunktion „Scan active systems“ des Protokolls MCP, um in der Umgebung einer Informationsvorrichtung nach Ausgabegeräten bzw. „embedded systems“ zu suchen (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, drittletzter Absatz – Merkmal MC.2).
170 Weil in der Druckschrift K6 anschließend zwischen einem gefundenen Ausgabegerät und der Informationsvorrichtung Geräteinformationen übertragen werden sollen (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, siehe „Query system information“), ist zwischen Informationsvorrichtung und Ausgabegerät auch ein entsprechender drahtloser Kommunikationskanal eingerichtet (Merkmal MC.3).
171 Weiterhin sendet das Ausgabegerät Geräteinformationen (seine ID, seine Beschreibung und seine Typ-Nummer) und Informationen betreffend einen mobilen Code an die Informationsvorrichtung (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, vorletzter Absatz bis Seite 5, rechte Spalte, zweiter Absatz – Merkmal MC.4). Der mobile Code fungiert als Gerätetreiber oder wenigstens als Teil davon (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, zweiter Absatz, siehe „Simply put, the mobile code operates as a device driver for that particular embedded system.“).
172 Außerdem lehrt die Druckschrift K6, dass das Ausgabegerät – wenn es ausgewählt worden ist, um einen Dienst zu erbringen – von der Informationsvorrichtung drahtlos Ausgabedaten empfängt, die die zuvor übertragenen Geräte- und Mobilcodeinformationen betreffen bzw. mit diesen in Zusammenhang stehen (s. o., Abschnitt III.1.1 - Merkmal MC.5).
173 Laut der Druckschrift K6 kann das Ausgabegerät seinen Dienst dann bereitstellen, wenn es sich innerhalb einer gewissen räumlichen Entfernung zur Informationsvorrichtung befindet, d. h. in Funkreichweite ist und von der Informationsvorrichtung ausgewählt wird. Mit anderen Worten: die Bereitstellung eines Dienstes hängt in der Lehre der Druckschrift K6 davon ab, ob sich das zugehörige Ausgabegerät innerhalb einer gewissen Entfernung zur Informationsvorrichtung befindet oder nicht (s. o., Abschnitt III.1.1 - Merkmal MD).
174 Die Merkmale MC.6 und MC.7 gehen nicht unmittelbar aus der Druckschrift K6 hervor. Dem Fachmann war aber Anfang November des Jahres 2000 geläufig, dass in einem Betriebssystem zu bearbeitende Druckaufträge in einem Puffer gelagert werden können, bevor sie der eigentlichen Verarbeitung bzw. dem Druckwerk zugeführt werden. Um die Auslastung des Desktop-PCs der Druckschrift K6 zu verbessern, lag es für den Fachmann auf der Hand, Druckaufträge in einen Pufferspeicher abzulegen.
175 Dass dem Fachmann Anfang November 2000 das Einreihen von Druckaufträgen in eine Druckerwarteschlange vor der eigentlichen Verarbeitung hinlänglich bekannt war, geht im Übrigen aus Druckschrift K8 hervor (vgl. K8, Seite 21, dritter Absatz, siehe „print queue“). Demnach sind die Merkmale MC.6 und MC.7 nahegelegt.
176 Weder der erteilte Verfahrensanspruch 1 noch die nebengeordneten Vorrichtungsansprüche 23 und 27 des Streitpatents in der Fassung des Hauptantrags haben daher Bestand. In der Fassung des Hauptantrags ist das Streitpatent, dessen abhängige Unteransprüche die Beklagte nicht gesondert verteidigt hat, insgesamt für nichtig zu erklären.
177 Auch in den Fassungen der Hilfsanträge erweist sich das Streitpatent nicht als rechtsbeständig. In den Fassungen der Hilfsanträge R(I), R(II) und R(III) steht ihm der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Patentfähigkeit entgegen.
178 Die Anspruchsfassungen der Hilfsanträge R(IV) bis R(VII) sind unzulässig, weil der Gegenstand ihres jeweiligen Patentanspruchs 1 unzulässig erweitert ist. Unabhängig davon ist der Gegenstand ihres jeweiligen Patentanspruchs 1 nicht patentfähig.
179 Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist in der Fassung des Hilfsantrags R(I) nicht patentfähig.
180 Im Vergleich zu der als Hauptantrag verteidigten Fassung ist der Patentanspruch 1 dieser Fassung durch das Merkmal M3.5R(I) mit dem Zusatz „by selecting an icon“ weiter beschränkt.
181 Demnach ist das Mobiltelefon mit einer graphischen Benutzeroberfläche ausgestattet, die es einem Benutzer ermöglicht, eine Funktion aufzurufen, indem er ein auf dem berührungsempfindlichen Bildschirm angezeigtes Icon bzw. Bildzeichen auswählt.
182 Ausgehend von der graphischen Benutzeroberfläche des in der Druckschrift K6 offenbarten Steuergeräts (vgl. K6, Fig. 1, siehe „Handheld control device“; Seite 5, linke Spalte, erster Absatz) stellt es für den Fachmann eine Selbstverständlichkeit dar, Icons zur Auswahl von Funktionen vorzusehen. Im Übrigen verfügt der eingangs in der Druckschrift K6 angesprochene Texteditor zumindest über ein Icon, das als Schaltfläche für das Auslösen eines Druckvorgangs ausgebildet ist (vgl. K6, Seite 2, linke Spalte, dritter Absatz, siehe „When we press the editor´s print button, the control device scans its environment to see if an embedded system providing the print service is present.“). Merkmal M3.5R(I) ist sonach in der Druckschrift K6 offenbart.
183 Nachdem die weiteren Merkmale dieser Fassung mit den oben zur Fassung des Hauptantrags erläuterten Merkmalen übereinstimmen, ist auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag R(I) nicht patentfähig, da er nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht.
184 Da die Beklagte die von ihr vorgelegten Hilfsanträge im Sinne geschlossener Anspruchssätze versteht, die sie jeweils ausdrücklich in ihrer Gesamtheit beansprucht, hat das Streitpatent in der Fassung des Hilfsantrags R(I) insgesamt keinen Bestand, nachdem sich ein Patentanspruch des betroffenen Anspruchssatzes, wie hier, als nicht patentfähig erweist. Für die nachfolgend diskutierten Fassungen der weiteren Hilfsanträge gilt dies entsprechend.
185 Die Fassung des Hilfsantrags R(II) ist nicht günstiger zu beurteilen.
186 Gegenüber der Fassung des Hilfsantrags R(I) ist der Patentanspruch 1 dieser Fassung durch die Merkmale M4.2R(II) mit dem Zusatz „from the one or more output devices that are wirelessly discovered in the wireless search in (step 1)“ und M4.2aR(II) mit dem Zusatz „the one or more device-dependent attributes include information characterizing the one or more output devices, the information includes one or more of a make identifier or a model identifier or an output data format identifier or input type, format or language that the one or more output devices may take as input;“ weiter eingeschränkt.
187 Merkmal M4.2R(II) bringt zum Ausdruck, dass die auf dem Mobiltelefon empfangenen geräteabhängigen Attribute von dem oder denjenigen Ausgabegeräten stammen, die im Rahmen der Drahtlos-Suche gemäß Verfahrensschritt (1) (siehe Merkmal M4.1) entdeckt worden sind.
188 Merkmal M4.2aR(II) sieht vor, dass die auf dem Mobiltelefon empfangenen geräteabhängigen Attribute Informationen enthalten, die das eine (gefundene) Ausgabegerät oder die mehreren (gefundenen) Ausgabegeräte kennzeichnen, wobei die Informationen einen oder mehrere Identifizierer für das jeweilige Fabrikat, für das jeweilige Modell oder das jeweilige Ausgabeformat beinhalten. Dem Wortlaut von Merkmal M4.2aR(II) nach können die Informationen weiterhin ein „Format“ („format“) oder eine „Sprache“ („language“) umfassen, die das eine Ausgabegerät oder die mehreren Ausgabegeräte als Eingabe nehmen können. Außerdem können die Informationen noch einen „Eingabetyp“ („input type“) betreffen. Aus dem Kontext heraus (vgl. Streitpatentschrift, Absätze [0102], [0116]) versteht der Fachmann unter dem anspruchsgemäßen „Format“ Angaben zum Format der digitalen Inhalte, welche die jeweiligen Ausgabegeräte verarbeiten können. Bei der „Sprache“ handelt es sich um die Programmiersprache bzw. Beschreibungssprache, die dem jeweiligen Format zugrunde liegt, z B. die Drucker-Befehlssprache PCL oder die Seitenbeschreibungssprachen PostScript, RTL oder XML.
189 Der Begriff „input type“ betrifft aus fachmännischer Sicht die Art der einem Ausgabegerät zugeführten Daten, die von diesem verarbeitet werden können, z. B. ob diese reine Textdateien, Raster- oder Vektorgrafiken darstellen.
190 Diese Änderungen verhelfen der beanspruchten Lehre nicht zur Patentfähigkeit.
191 Gemäß der Lehre der Druckschrift K6 kann das Steuergerät von den entdeckten Geräten verschiedene Arten von Attributen abfragen. Für jedes Gerät können eine ID („id“), eine Beschreibung („description strings“) und eine Typ-Nummer („type number“) als Attribute empfangen werden. Außerdem können als Attribute Informationen über die von den Geräten bereitgestellten mobilen Codes abgefragt werden (vgl. K6, Seite 5, siehe „Query system information“, „Query mobile code information“). Die Informationen „id“ und „description strings“ versteht der Fachmann als Hersteller- und/oder Modellbezeichnungen wie etwa die Druckerbezeichnung „HP 5M PS“ in Figur 7 der Druckschrift K6. Mithin ist der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(I) nicht patentfähig. In dieser Fassung hat das Streitpatent insgesamt keinen Bestand.
192 Das Streitpatent hat auch in der Fassung des Hilfsantrags R(III) keinen Bestand, weil der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 nicht patentfähig ist.
193 Der Patentanspruch 1 dieser Fassung basiert auf der Fassung des Hilfsantrags R(II), wobei das Merkmal M4.1aR(III) mit dem Zusatz „and wherein the radio frequency wireless communication includes an implementation based on IEEE802.11 standard;“ hinzugekommen ist.
194 Das neu hinzugekommene Merkmal sieht vor, dass das Mobiltelefon mit dem Ausgabegerät über eine Funkverbindung auf der Grundlage des IEEE 802.11-Standards kommuniziert.
195 Diese Änderung lag für den Fachmann nahe.
196 Ihm war zum beanspruchten Prioritätsdatum im November 2000 bekannt, dass IEEE 802.11 und Bluetooth gleichermaßen tauglich sind, eine unflexible Verkabelung zu vermeiden und eine neue Möglichkeit der Ad-hoc-Kommunikation zu schaffen.
197 Weiterhin konnte der Fachmann der Druckschrift K9 entnehmen, dass für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit beide Standards als Alternativen zur Verfügung stehen, die jeweils bekannte Vor- und Nachteile aufweisen (vgl. K9, Seite 7, linke Spalte, Abschnitt J; Seite 7, Abschnitt B. bis Seite 8, linke Spalte, erster Absatz, siehe „The goal of IEEE 802.11 is enabling LAN based applications with a larger radio coverage while Bluetooth´s paradigm is enabling wireless connectivity between diverse types of devices including an access point to a wired LAN in a piconet environment.“). Demnach konnte der Fachmann zum einen für die Drahtlos-Verbindung in der K6 neben MCP Bluetooth vorsehen, um den Stromverbrauch der Endgeräte niedrig zu halten, dann war die Funkreichweite aber auf kurze Entfernungen beschränkt.
198 Zum anderen konnte er eine Funkverbindung auf Basis des IEEE 802.11-Standards wählen, was wiederum eine größere Funkreichweite gewährleistet. Jedoch musste dann für den Datenaustausch zwischen den Endgeräten mit einem höheren Stromverbrauch gerechnet werden, da höhere Sendeleistungen erforderlich werden.
199 Für die Auswahl einer dieser beiden, ihm bekannten Möglichkeiten unter Abwägen der jeweiligen Vor- und Nachteile und unter Inkaufnahme der entsprechenden Nachteile ist kein erfinderisches Zutun erforderlich (vgl. hierzu BGH GRUR 2006, 930 – Mikrotom; GRUR 1996, 857 – Rauchgasklappe; BGH GRUR 2018, 1128 - Gurtstraffer).
200 Ferner geht aus der Druckschrift K9 hervor, dass beide Standards Sicherheitsaspekte bei der Datenübertragung berücksichtigen (vgl. K9, Seite 7, linke Spalte, Abschnitt J., siehe „This means that in each Bluetooth unit, the authentication and encryption is implemented in the same way.“; Seite 7, rechte Spalte, Abschnitt B., siehe „The IEEE 802.11 standard defines RF and IR physical layers, Media Access Control (MAC) layer for LAN connectivity and additional access point and security protocols.”).
201 Bluetooth bietet für eine Authentifizierung ein Challenge-Response-Verfahren an (vgl. K9, Seite 7, linke Spalte, Abschnitt J.). Angesichts des zusätzliche Access-Point- und Sicherheitsprotokolle (vgl. K9, Seite 7, rechte Spalte, Abschnitt B.) betreffenden Hinweises liest der Fachmann in der Druckschrift K9 im Falle von IEEE 802.11 die Möglichkeit der Implementierung entsprechender Authentifizierungsverfahren mit.
202 Unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Hilfsantrag R(II) beruht sonach auch der Gegenstand des Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(III) nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Auch in dieser Fassung hat das Streitpatent mithin keinen Bestand.
203 Der Hilfsantrag R(IV) ist unzulässig. Der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 ist gegenüber der ursprünglichen Anmeldung gemäß Art. 123 Abs. 2 EPÜ unzulässig erweitert. Soweit dessen Fassung inhaltlich überhaupt eine Beschränkung gegenüber der Fassung des Hilfsantrags R(III) darstellt und einen anderen Gegenstand als die Fassung des Hilfsantrags R(III) betrifft, beruht der Gegenstand des Patentanspruchs 1 dieser Fassung zudem nicht auf erfinderischer Tätigkeit.
204 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(IV) beinhaltet zusätzlich zu den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag R(III) das Merkmal M4.5aR(IV) mit dem Wortlaut „conforming, at the wireless mobile Internet enabled cellular phone, the digital content to an output data format compatible with the selected output device before wirelessly delivering the digital content to the selected output device for rendering;“.
205 Merkmal M4.5aR(IV) besagt, dass (noch vor der Erzeugung von Ausgabedaten in Schritt (6)) auf dem Mobiltelefon der digitale Inhalt an ein Ausgabeformat angepasst bzw. auf ein Ausgabeformat abgestimmt werden soll, das mit dem in Verfahrensschritt (4) (siehe Merkmal M4.4) ausgewählten Ausgabegerät vereinbar ist. Diese Anpassung bzw. Abstimmung von digitalem Inhalt soll erfolgen, bevor der digitale Inhalt an das ausgewählte Ausgabegerät zwecks Wiedergabe bzw. Darstellung drahtlos übermittelt wird.
206 Diese Änderungen des Hilfsantrags R(IV) sind in der der ursprünglichen Anmeldung (Anlage K4) nicht offenbart.
207 Gegenüber dem mit Merkmal M4.6 beanspruchten Verfahrensschritt, der die Erzeugung von Ausgabedaten betrifft, ist kein weiterer Verfahrensschritt ursprünglich offenbart, der entsprechend Merkmal M4.5aR(IV) auch noch die Anpassung des digitalen Inhalts an ein Ausgabeformat vorsieht. Beide Merkmale beziehen sich auf dieselbe Konvertierung von digitalen Inhalten in ein passendes Ausgabeformat.
208 Sofern die Merkmale M4.5aR(IV) und M4.6 als einander „überlappende“ oder zueinander untergeordnete Verfahrensschritte verstanden werden, ist ein solches zweistufiges Verfahren nicht ursprünglich offenbart. Nichts anderes gilt, sofern man beide Merkmale als hintereinander oder parallel ablaufende Verfahrensschritte verstehen möchte.
209 Einander „überlappende“ oder zueinander untergeordnete Verfahrensschritte der Merkmale M4.5aR(IV) und M4.6 im Sinne von Prozessen, die unter ein und derselben Konvertierung zusammengefasst werden können, sind zudem der Druckschrift K6 zu entnehmen. Denn das Drucken aus der Anwendung FooPad setzt notwendigerweise ein Anpassen eines zu druckenden digitalen Inhalts an ein für den jeweiligen Drucker passendes Ausgabeformat auf dem Steuergerät voraus. Im Übrigen ist dem Beispiel der Figur 7 der Druckschrift K6 zu entnehmen, dass mit Hilfe eines mobilen Codes auf dem Steuergerät Textdateien in PostScript-Dateien gewandelt bzw. konvertiert werden.
210 Hilfsantrag R(V) ist ebenfalls unzulässig. Der Gegenstand seines Patentanspruchs 1 ist gegenüber der ursprünglichen Anmeldung gemäß Art. 123 Abs. 2 EPÜ unzulässig erweitert. Die neu hinzugefügten Merkmale verhelfen dem beanspruchten Gegenstand im Übrigen nicht zur Patentfähigkeit.
211 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(V) ist gegenüber seiner Fassung gemäß Hilfsantrag R(IV) durch die Merkmale M4.5bR(V) mit dem Zusatz „in which the conforming of the digital content employs the one or more device dependent attributes wirelessly received in (step 2);“ und M4.6R(V) mit dem Zusatz „in which the output data being in the output data format of (step 5a) that is compatible with the selected output device selected in step (4), and“ weiter eingeschränkt.
212 Merkmal M4.5bR(V) besagt, dass die mit Merkmal M4.5aR(IV) beanspruchte Anpassung bzw. Abstimmung des digitalen Inhalts an ein Ausgabeformat die in Verfahrensschritt (2) (vgl. Merkmale M4.2R(II) und M4.2aR(II)) drahtlos empfangenen geräteabhängigen Attribute verwendet. Diese Formulierung umfasst, dass die geräteabhängigen Attribute mittelbar bei der Erzeugung bzw. Konvertierung verwendet werden, also indirekt die Konvertierung bestimmen.
213 Merkmal M4.6R(V) geht zurück auf Merkmal M4.6 und konkretisiert zusätzlich, dass die auf dem Mobiltelefon aus dem digitalen Inhalt erzeugten Ausgabedaten in dem Ausgabeformat aus Verfahrensschritt (5a) (vgl. Merkmale M4.5aR(IV) und M4.5bR(V)) vorliegen, das mit dem in Verfahrensschritt (4) ausgewählten Ausgabegerät kompatibel ist.
214 Die mit Merkmal M4.5R(V) vorgenommene Änderung ist der ursprünglichen Anmeldung (Anlage K4) ebenso wie das in der Fassung des Hilfsantrags R(IV) ebenfalls enthaltene Merkmal M4.5aR(IV) nicht zu entnehmen.
215 Das Streitpatent sowie die ursprüngliche Anmeldung offenbaren zudem, das Merkmal M4.5bR(V) betreffend, keine Lehre, bei der die während der „service negotiation“-Phase für die Auswahl eines Ausgabegeräts gesammelten geräteabhängigen Attribute zusätzlich (direkt) für die technische Umwandlung von digitalen Inhalten verwendet werden.
216 Denn die geräteabhängigen Attribute, die in der „service negotiation“-Phase (vgl. Streitpatentschrift, Fig. 5, Schritt 514; Absatz [0103]; vgl. K4, Fig. 5, Schritt 514; Seite 36, Zeilen 23 bis 32) von den entdeckten Ausgabegeräten empfangen werden, dienen allenfalls der Auswahl eines bestimmten Ausgabegeräts und sind an der Konvertierung der digitalen Inhalte unmittelbar nicht beteiligt. Diejenigen Komponenten und Daten, die bei der Konvertierung direkt mitwirken und die die Anlage K4 und die Streitpatentschrift durchgehend von den geräteabhängigen Attributen unterscheidet, werden erst in der nachgelagerten „synchronization/uploading“-Phase (vgl. Streitpatentschrift, Fig. 5, Schritt 516; Abs. [0104], [0105]; vgl. K4, Fig. 5, Schritt 516; Seite 37, Zeilen 1 bis 20) durch das dann ausgewählte Ausgabegerät nachgeladen. Sie stellen keine geräteabhängigen Attribute i. S. d. Streitpatents dar, weil sie nicht, wie durch die Reihenfolge der Verfahrensschritte (2) (Merkmale M4.2R(II) und M4.2aR(II)) und (4) (Merkmal M4.4) des Patentanspruchs 1 festgelegt, vor der Auswahl des geeigneten Ausgabegeräts auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden, sondern erst danach, wenn die Auswahl bereits erfolgt ist.
217 Unabhängig davon beruht auch der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(V) unter Berücksichtigung der Ausführungen zum Hilfsantrag R(IV) nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. So dienen die aus der Druckschrift K6 bekannten Systeminformationen „id“ und „description string“ gerade dazu, Ausgabegeräte gegenüber dem Nutzer zu beschreiben und diesen bei der Auswahl eines Ausgabegeräts zu unterstützen (vgl. K6, Seite 5, linke Spalte, vorletzter Absatz). Die Konvertierung digitaler Inhalte mit Hilfe des heruntergeladenen Codes in ein für das Ausgabegerät passendes Ausgabeformat beruht dann auf diesen Systeminformationen. Die geräteabhängigen Attribute nehmen somit an der Anpassung indirekt teil.
218 Die Ausführungen zu den Hilfsanträgen R(IV) und R(V) gelten für die – ebenfalls unzulässige - Fassung des Hilfsantrags R(VI) in gleicher Weise. Die Lehre seines Patentanspruchs 1 ist gegenüber dem Inhalt der ursprünglichen Anmeldung unzulässig erweitert. Unabhängig davon beruht sie nicht auf erfinderischer Tätigkeit.
219 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(VI) umfasst neben den Merkmalen der Fassung des Hilfsantrags R(V) das Merkmal M3.11aR(VI) mit dem Wortlaut „the output manager software being implemented as a device driver, whereby the device driver contains device independent portion of one or more of a software code, algorithms, or data that is common or can be used for an entire class of output devices, and:“ sowie das Merkmal M4.6R(VI), welches das Merkmal M4.6R(V) ersetzen soll und folgende Angabe beinhaltet: „by the output manager software of the wireless mobile Internet enabled cellular phone,“.
220 Das neue Merkmal M3.11aR(VI) besagt, dass die Ausgabeverwaltersoftware als Gerätetreiber implementiert ist, wobei der Gerätetreiber einen oder mehrere Software-Codes, Algorithmen oder Daten umfasst, die jeweils über einen geräteunabhängigen Anteil verfügen. Dieser geräteunabhängige Anteil soll einer ganzen Klasse von Ausgabegeräten gemein sein oder für diese Klasse genutzt werden können.
221 In Merkmal M4.6R(VI) wird gegenüber Merkmal M4.6R(V) spezifiziert, dass es die Ausgabeverwaltersoftware sein soll, die auf dem Mobiltelefon Ausgabedaten aus dem digitalen Inhalt erzeugt.
222 Über die bereits oben erörterten Merkmale des Hilfsantrags R(V) hinaus ist auch das in dieser Fassung hinzugefügte Merkmal M3.11aR(VI) nicht ursprungsoffenbart.
223 In Hinblick auf Merkmal M3.11aR(VI) sind die Absätze [0021] und [0047] der Streitpatentschrift von Bedeutung. In der ursprünglichen Anmeldung findet sich eine entsprechende Textstelle auf Seite 18, Zeilen 26 bis 30.
224 Der klägerseitige Einwand, Merkmal M3.11aR(VI) betreffe auch Ausgestaltungen, die keinerlei „device dependent portion“ aufweisen, weswegen Merkmal M3.11aR(VI) nicht ursprünglich offenbart sei, trifft zwar nicht zu. So setzt die Formulierung „device independent portion“ für den Gerätetreiber immer zugleich das Vorhandensein eines zweiten Anteils voraus, bei dem es sich zwangsläufig um einen geräteabhängigen Anteil handelt.
225 Allerdings führt die Formulierung „one or more of“ in Merkmal M3.11aR(VI) dazu, dass eine unzulässige Verallgemeinerung vorliegt; demnach wird nämlich verlangt, dass der geräteunabhängige Anteil des Gerätetreibers einen oder mehrere der Bestandteile („software code“, „algorithms“, „data“) enthält, während aus den obigen Offenbarungsstellen von Streitpatent und ursprünglicher Anmeldung hervorgeht, dass der geräteunabhängige Anteil nur alle drei Bestandteile zusammen enthält.
226 Unabhängig davon vermögen die neu hinzugekommenen Merkmale eine Patentfähigkeit nicht begründen, denn die Merkmale M3.11aR(VI) und M4.6R(VI) sind aus der Druckschrift K6 bekannt.
227 So fungiert die aus der Druckschrift K6 bekannte Gerätetreiber-Registrierungsdatenbank („driver registry“) zusammen mit dem „service mediator object“ (SMO) und dem mobilen Code als Ausgabeverwalter, welcher die Ausgabe digitaler Inhalte an einem Ausgabegerät ermöglicht. Während die „driver registry“, die für die Zuordnung von SMOs zu mobilen Codes zuständig ist, den geräteunabhängigen Anteil des Ausgabeverwalters bildet, ist der mobile Code, der von einem ganz bestimmten Ausgabegerät stammt (z. B. von einem Postscript-fähigen Drucker HP 5M PS), als ein geräteabhängiger Anteil des Ausgabeverwalters anzusehen. Dabei ist die „driver registry“ grundsätzlich dazu ausgelegt, nicht nur unterschiedliche Typen von Ausgabegeräten (z. B. Drucker, Anzeigegeräte), sondern insbesondere auch beliebige Druckertypen zu bedienen; denn die „driver registry“ ist unabhängig von konkreten Java-Interfaces mit ihren Methodendeklarationen und den implementierten bzw. umgesetzten Methoden betreffend spezielle Ausgabe- bzw. Druckfunktionen. Die „driver registry“ kann somit für eine Mehrzahl bzw. eine ganze Klasse von Druckern verwendet werden.
228 Die Ausführungen zu den Hilfsanträgen R(IV) bis R(VI) gelten schließlich in gleicher Weise für die – ebenfalls unzulässige – Fassung des Hilfsantrags R(VII). Die Lehre seines Patentanspruchs 1 ist gegenüber dem Inhalt der ursprünglichen Anmeldung unzulässig erweitert, weil sie die Merkmale der ihrerseits aus diesem Grunde unzulässigen Anspruchsfassungen der Hilfsanträge R(IV) bis R(VI) dieses Patentanspruchs umfasst. Darüber hinaus fehlt es ihr an der für die Patentfähigkeit erforderlichen erfinderischen Tätigkeit.
229 Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(VII) beruht auf Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(VI), wobei das neu hinzugekommene Merkmal M6R(VII) mit dem Wortlaut „whereby the wireless mobile Internet enabled cellular phone is able to wirelessly output the digital content to the selected output device selected in (step 4) without the need to manually install a device dependent driver specific to that selected output device from a CD, floppy disk, or download it somewhere from an existing static network.“ auf Merkmal M5 folgen soll.
230 Merkmal M6R(VII) besagt, dass das Mobiltelefon in der Lage sein soll, den digitalen Inhalt auf dem in Verfahrensschritt (4) (vgl. Merkmal M4.4) ausgewählten Drucker auszugeben, ohne dazu einen für das ausgewählte Ausgabegerät typischen Gerätetreiber von einer Compact Disc oder einer Diskette manuell installieren zu müssen oder einen solchen von irgendwoher aus einem bestehenden stationären Netzwerk herunterladen zu müssen.
231 Das neue Merkmal M6R(VII) findet zwar für sich genommen seine Stütze in Absatz [0017] der Streitpatentschrift und ist auch in der ursprünglichen Anmeldung auf Seite 6, Zeilen 15 bis 18 offenbart.
232 Seine Ergänzung führt jedoch nicht zur Patentfähigkeit des Gegenstands nach Patentanspruch 1 in der Fassung des Hilfsantrags R(VII).
233 So wird in der Lehre der Druckschrift K6 nur ein Teil des Ausgabeverwalters bzw. Gerätetreibers in Gestalt des mobilen Codes vom Ausgabegerät auf das Steuergerät drahtlos heruntergeladen. Die Druckschrift K6 lehrt zwar nicht, für ein ausgewähltes Ausgabegerät einen geräteabhängigen Gerätetreiber zu suchen, der dann von einem Datenträger oder von einem stationären Netzwerk manuell zu installieren ist. Die Druckschrift K6 offenbart aber auch nicht unmittelbar und eindeutig, ob die in den Java- Interfaces deklarierten Methoden, die nach fachmännischem Verständnis in erster Linie für die Konvertierung digitaler Inhalte in ein Ausgabeformat verantwortlich sind, für eine Mehrzahl von Ausgabegeräten auf dem Steuergerät vorinstalliert sein müssen oder ob die für ein Ausgabegerät typischen Java-Interfaces und -Methoden etwa mit dem heruntergeladenen mobilen Code geliefert werden. Wird von letzterem ausgegangen, so ist Merkmal M6R(VII) durch die Lehre der Druckschrift K6 vorweggenommen. Wird hingegen in Druckschrift K6 von einer Vorinstallation der Java Interfaces mit den darin deklarierten Methoden auf dem Steuergerät ausgegangen, so besteht der Unterschied zu Merkmal M6R(VII) allenfalls darin, dass sich Programmteile eines Gerätetreibers nicht - wie für die Lehre der Druckschrift K6 jetzt angenommen - auf dem Steuergerät befinden, sondern von diesem auf den mobilen Code eines Ausgabegeräts verlagert werden. Der Gehalt dieses Schrittes erschöpft sich in einer äußerlich-organisatorischen Umverlagerung der Datenverarbeitung zwischen zwei Netzwerkkomponenten, nämlich dem Steuergerät einerseits und dem Ausgabegerät mit seinem mobilen Code andererseits. In einem solchen verbleibenden Unterschiedsmerkmal ist nur eine Maßnahme der Datenverarbeitung zu sehen und nicht die Lösung eines konkreten technischen Problems (BGH GRUR 2011, 610 – Webseitenanzeige, Rn. 25), weswegen das Unterschiedsmerkmal bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nicht zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 2011, 125 – Wiedergabe topografischer Informationen).
234 Aus diesen Gründen war das Streitpatent, das somit in keiner seiner durch die Beklagte verteidigten Fassungen bestandsfähig ist, insgesamt für nichtig zu erklären.
235 Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 PatG i. V. m. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO.
236 Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 PatG i. V. m. § 709 Satz 1 und Satz 2 ZPO.