6 AZR 30/17
6 AZR 30/17
Aktenzeichen
6 AZR 30/17
Gericht
BAG 6. Senat
Datum
21. März 2018
Dokumenttyp
Urteil
Tenor
1.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 262/16 - aufgehoben.

2.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6460/15 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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