5 StR 633/24
5 StR 633/24
Aktenzeichen
5 StR 633/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
16. Dezember 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 22. Juli 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1 : 2 angerechnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Cirener                        Gericke                        Köhler

                  Resch                        von Häfen

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