5 StR 302/24
5 StR 302/24
Aktenzeichen
5 StR 302/24
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
02. Dezember 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Beschluss des Senats vom 24. September 2024 wird aufgehoben und das Verfahren in die Lage zurückversetzt, die vor dem Erlass dieses Beschlusses bestand.

Dem Angeklagten wird ergänzendes rechtliches Gehör gewährt. Er erhält Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 16. Dezember 2024.

Nach Ablauf der Stellungnahmefrist wird in der Sache erneut entschieden werden.

Cirener                Gericke                Köhler

                Resch               von Häfen

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