5 StR 223/25
5 StR 223/25
Aktenzeichen
5 StR 223/25
Gericht
BGH 5. Strafsenat
Datum
28. Juli 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 19. November 2024 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen lediglich in Höhe von 39.890 Euro angeordnet ist (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Der Schriftsatz des Verteidigers vom 25. Juli 2025 nebst Anlagen lag vor und war Gegenstand der Beratung.

Cirener                         Gericke                         Köhler

                     Resch                       von Häfen

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