Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
2 StR 498/21
2 StR 498/21
Aktenzeichen
2 StR 498/21
Gericht
BGH 2. Strafsenat
Datum
16. Januar 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 26. April 2021 werden mit der Maßgabe, dass im Hinblick auf die Dauer des Revisionsverfahrens jeweils ein Monat der Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gilt, als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels; der Angeklagte hat darüber hinaus die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Franke
Appl
Krehl
Zeng
Meyberg
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.