2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
07. November 2018
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

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