2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20
Gegenstand Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht - Bezugnahme auf Begründung der eA-Ablehnung vom 23.06.2021 (2 BvR 2216/20, BVerfGE 158, 210)
Aktenzeichen
2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
12. Juli 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Entscheidungsgründe

1 Den Verfassungsbeschwerden bleibt aus den in dem Beschluss vom 23. Juni 2021 (BVerfGE 158, 210 <228 ff. Rn. 45 ff.> - Einheitliches Patentgericht II - eA) genannten Gründen der Erfolg versagt.

2 Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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