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2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20
GegenstandErfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht - Bezugnahme auf Begründung der eA-Ablehnung vom 23.06.2021 (2 BvR 2216/20, BVerfGE 158, 210)
Aktenzeichen
2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
12. Juli 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Entscheidungsgründe
1Den Verfassungsbeschwerden bleibt aus den in dem Beschluss vom 23. Juni 2021 (BVerfGE 158, 210 <228 ff. Rn. 45 ff.> - Einheitliches Patentgericht II - eA) genannten Gründen der Erfolg versagt.