2 BvR 1260/23
Gegenstand Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Grundrechtsverletzung in Zusammenhang mit § 128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung) bislang nicht nachvollziehbar dargelegt
Aktenzeichen
2 BvR 1260/23
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
04. September 2023
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

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