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2 BvR 1260/23
GegenstandErfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Grundrechtsverletzung in Zusammenhang mit § 128a ZPO (Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung) bislang nicht nachvollziehbar dargelegt
Aktenzeichen
2 BvR 1260/23
Gericht
BVerfG 2. Senat 2. Kammer
Datum
04. September 2023
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
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