2 BvC 14/21
Gegenstand Gegenstandswertfestsetzung im Nichtanerkennungsbeschwerdeverfahren
Aktenzeichen
2 BvC 14/21
Gericht
BVerfG 2. Senat
Datum
01. November 2021
Dokumenttyp
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 (in Worten: fünfundzwanzigtausend) Euro festgesetzt.

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