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1 BvR 125/22
GegenstandBerichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Kammerbeschluss
Aktenzeichen
1 BvR 125/22
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
23. März 2022
Dokumenttyp
Kammerbeschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Die offenbaren Unrichtigkeiten im Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 werden dahingehend berichtigt, dass auf Seite 2 in Randnummer 4 Zeile 2 der Name "Christ" durch den Namen "Ott" ersetzt wird, in Randnummer 5 Zeile 1 anstelle "Richterinnen" das Wort "Richterin" eingefügt wird, in Randnummer 5 Zeile 2 "Ott und" gestrichen, "den" durch "die" ersetzt und nach "Richter" "Christ und" eingefügt wird.
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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