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1 BvQ 113/21
GegenstandErfolgloser Eilantrag gegen "3G-Pflicht" im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie im Luftverkehr (§ 28b Abs 5 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.11.2021) - unzureichende Antragsbegründung - Tenorbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 113/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
12. Dezember 2021
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil weder ein schwerer Nachteil im Sinne des § 32 BVerfGG dargelegt ist noch, dass eine zu erhebende Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre.
Entscheidungsgründe
1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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