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1 BvQ 18/21
GegenstandErfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen - mangelnde Antragsbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 18/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
24. Februar 2021
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Entscheidungsgründe
1Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.
2Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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