1 BvQ 18/21
Gegenstand Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen - mangelnde Antragsbegründung
Aktenzeichen
1 BvQ 18/21
Gericht
BVerfG 1. Senat 2. Kammer
Datum
24. Februar 2021
Dokumenttyp
Ablehnung einstweilige Anordnung
Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Entscheidungsgründe

1 Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.

2 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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