1 BvR 2318/14
Gegenstand Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Aktenzeichen
1 BvR 2318/14
Gericht
BVerfG 1. Senat 3. Kammer
Datum
16. September 2016
Dokumenttyp
Kammerbeschluss ohne Begründung
Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Entscheidungsgründe

1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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