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X ZA 6/23
X ZA 6/23
Aktenzeichen
X ZA 6/23
Gericht
BGH 10. Zivilsenat
Datum
04. Dezember 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
1Der Antragsteller hat Prozesskostenhilfe für eine Patentverletzungsklage beantragt. Das Landgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers ist erfolglos geblieben.
2Der nunmehr gestellte Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, weil ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
3Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Beschwerdeentscheidung ist gemäß § 574 Abs. 1 ZPO nur dann zulässig, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist oder das Beschwerdegericht das Rechtsmittel zugelassen hat. Keine dieser Voraussetzungen liegt im Streitfall vor.
4Eine Nichtzulassungsbeschwerde sieht das Gesetz für diese Konstellation nicht vor.
Bacher
Hoffmann
Deichfuß
Marx
Crummenerl
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