Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
XII ZR 54/09
GegenstandBeschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde: Bewertung eines Verfahrens über die gemeinsame Ausübung eines unentgeltlichen Wohnrechts
Aktenzeichen
XII ZR 54/09
Gericht
BGH 12. Zivilsenat
Datum
14. Juni 2011
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen
Tenor
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2009 wird auf Kosten der Beklagten verworfen.
Wert des Beschwerdegegenstandes: bis 16.000 €.
Entscheidungsgründe
1Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft. Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer der Beklagten übersteigt die Wertgrenze von 20.000 € nicht (§ 26 Nr. 8 EGZPO).
2Die Beschwer bemisst sich gemäß § 3 ZPO nach billigem Ermessen. Weil das Verfahren ein unentgeltliches Wohnrecht zum Gegenstand hat, ist § 8 ZPO nicht anzuwenden.
3Die Parteien streiten in der Sache darüber, ob ihnen das unstreitig vereinbarte Wohnrecht gemeinsam zusteht oder dem Kläger allein unter Ausschluss der Beklagten. Da Gegenstand des Verfahrens nicht der Bestand des Wohnrechts, sondern dessen Inhalt bzw. Umfang ist, erscheint es angemessen, die Bewertung mit dem dreieinhalbfachen Jahresnutzungswert in Anlehnung an § 9 ZPO anzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 126/93 - NJW-RR 1994, 909). Nachdem die Beklagte einen Jahresnutzungswert für die streitgegenständliche Wohnung - unter Abzug des Anteils für die Garagenstellplätze - von 7.932,60 € glaubhaft gemacht hat, beträgt das Dreieinhalbfache davon 27.764,10 €.
4Allerdings ist weiter zu berücksichtigen, dass die Beklagte im Ergebnis die gemeinsame Ausübung des Wohnrechts anstrebt, so dass die Beschwer nur in der Hälfte des so ermittelten Betrages liegt und somit 13.882,05 € beträgt.
Hahne Dose Klinkhammer
Schilling Nedden-Boeger
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.