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XII ZA 1/23
XII ZA 1/23
Aktenzeichen
XII ZA 1/23
Gericht
BGH 12. Zivilsenat
Datum
14. Februar 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
1.
Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Richter Guhling, Prof. Dr. Klinkhammer, Dr. Günter und Dr. Botur und die Richterin Dr. Krüger wird verworfen.
2.
Der Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 114 Abs. 1 ZPO).
Entscheidungsgründe
Gründe (zu 1):
1Über ein - wie im vorliegenden Fall - eindeutig unzulässiges oder rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch kann der Senat in der regulären Besetzung und unter Mitwirkung auch der abgelehnten Mitglieder entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Juli 2015 - XII ZA 34/15 - FamRZ 2015, 1698 Rn. 2 mwN).
Günter
Klinkhammer
Nedden-Boeger
Botur
Pernice
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