Findet nicht nur wortwörtliche Treffer, sondern auch inhaltlich ähnliche Stellen.
Aktuell sind rund 80.000 Bundesurteile verfügbar. In den nächsten Updates kommen
schrittweise hunderttausende Länderurteile hinzu.
XIII ZB 40/22
XIII ZB 40/22
Aktenzeichen
XIII ZB 40/22
Gericht
BGH 13. Zivilsenat
Datum
07. November 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Die Festsetzung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2022 wird im Hinblick auf das allein geltend gemachte Kosteninteresse des Betroffenen gemäß § 63 Abs. 3 GKG dahin abgeändert, dass der Gegenstandswert bis 500 € beträgt.
Kirchhoff
Roloff
Picker
Rombach
Holzinger
Wir verwenden optionale Cookies zu
Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.