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V B 3/24
Gegenstand(Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KörperschaftsteuergesetzesKStG) im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft
Aktenzeichen
V B 3/24
Gericht
BFH 5. Senat
Datum
29. Juli 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen Zitierte Normen ECLI
Leitsatz
NV: Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfragen, ob die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG führen sowie ob im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind, zugelassen.
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2023 - 13 K 1127/22 K wird die Revision zugelassen.
Entscheidungsgründe
1Die Revision wird zur Klärung der Rechtsfragen,
ob die Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft und der Eintritt in die Liquidation bereits für sich genommen zum Verlust der Steuerbefreiung des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes führen
sowie
ob im Fall der Auflösung oder Aufhebung einer Körperschaft § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) gemäß § 61 Abs. 3 Satz 2, § 63 Abs. 2 AO mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass Steuerbescheide erlassen, aufgehoben oder geändert werden können, soweit sie Steuern betreffen, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Auflösung oder Aufhebung entstanden sind,