VIa ZR 238/24
VIa ZR 238/24
Aktenzeichen
VIa ZR 238/24
Gericht
BGH 6a. Zivilsenat
Datum
28. November 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Klägerin wird, nachdem sie die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das am 25. März 2024 verkündete Urteil des 5a. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Nichtzulassungsbeschwerde einschließlich der Kosten der Nebeninterventionen werden ihr auferlegt (§§ 555, 516 Abs. 3, § 101 ZPO).

Streitwert: bis 65.000 €

C.

Fischer                Götz                Rensen

                Liepin             Vogt-Beheim

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