VIa ZR 1688/22
VIa ZR 1688/22
Aktenzeichen
VIa ZR 1688/22
Gericht
BGH 6a. Zivilsenat
Datum
17. September 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 1. Dezember 2022 verkündete Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 12. Januar 2023 zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.

Die Kosten der Revision werden ihm auferlegt (§ 565 Satz 1, § 516 Abs. 3 ZPO).

Streitwert: bis 16.000 €

Menges     

Möhring     

Krüger

Wille     

Liepin     

Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.