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VIa ZR 1268/22
VIa ZR 1268/22
Aktenzeichen
VIa ZR 1268/22
Gericht
BGH 6a. Zivilsenat
Datum
01. März 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 28. Juli 2022 verkündete Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die vorsorglich eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde war, weil das Berufungsgericht nur über die Hauptanträge entschieden und insoweit die Revision unbeschränkt zugelassen hat, von Anfang an gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15, BGHZ 213, 52 Rn. 5 f.; Urteil vom 21. Februar 2022 - VIa ZR 8/21 BGHZ 233, 16 Rn. 17 ff.).