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VIa ZR 1089/22
VIa ZR 1089/22
Aktenzeichen
VIa ZR 1089/22
Gericht
BGH 6a. Zivilsenat
Datum
10. Oktober 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Verfahrensgang
Zitiert von Urteilen ECLI
Tenor
Der Kläger wird, nachdem er die Revision gegen das am 1. Juli 2022 verkündete Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels für verlustig erklärt.
Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das vorbezeichnete Urteil ist gegenstandslos (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 1031/22, juris Rn. 10).