VII ZR 92/23
VII ZR 92/23
Aktenzeichen
VII ZR 92/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
14. Januar 2025
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 18. April 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

24.974

,81 €

Pamp    

Halfmeier    

Jurgeleit

    Graßnack

    Boris

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