VII ZR 873/21
VII ZR 873/21
Aktenzeichen
VII ZR 873/21
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
09. August 2022
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 10. November 2021 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

29.000

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