VII ZR 76/23
VII ZR 76/23
Aktenzeichen
VII ZR 76/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
06. August 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 16. März 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kläger (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

24.237

,50 €

Pamp Graßnack                           Sacher

Borris Hannamann

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