VII ZR 5/23
VII ZR 5/23
Aktenzeichen
VII ZR 5/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
20. August 2024
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 1. Zivilsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 12. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

107.147

,24 €

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