VII ZR 44/23
VII ZR 44/23
Aktenzeichen
VII ZR 44/23
Gericht
BGH 7. Zivilsenat
Datum
24. Oktober 2023
Dokumenttyp
Beschluss
Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 3. Februar 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert:

136.847

,97 €

Pamp Halfmeier                       Sacher

Borris Brenneisen

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